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wei(*liun<j^ vou dieser Koiiibinatiou würde entweder
nur uuau^eueluu oder zwar an sieb an^enelnn sein,
doch würde dieser Vortbeil dureb die erforderlielie
Meliranslafj^e, welelie eine Selnnälernn^ der sebliesslieben
Vennö^ensinventurlierbeifübrt, oderdiircli andere
sieli ergebende Unannelmdiebkeiten mehr als anfgewogen
werden. So würde eine Vennebrnng der Konsninj)ortionen
eines Verbranebsartikels oder die Ersetzung
aueb nur einer kleineren dureb eine grössere
Eoition entweder einen zu grossen Mebranfwand oder
bei Festbaltnng der gleicben Jabresnienge die iininer
besonders unangenebin eni])fnndene Nötbignng karger
Heniessnng der einzelnen Portionen zur Folge haben.
Ebenso würde jede Vennebrnng der Zahl der Benutzungen
irgend eines Gebraucbsartikels oder eine
Verlängerung der Dauer auch nur einer dieser Benutzungen
die scbliesslicbe Vennögensinventur beeinträebtigen
oder, wenn die Jabresvernutzung des betreffenden
Gegenstandes unverändeid bleiben soll, zu
peinlieber Sorgfalt bei jedesiualigeiu Gebrauebe nötbigen.
Eine an sieb wünscbenswertbe, gesteigerte
Leistung des Gesindes bringt die Fnannebndiebkeit
mit sieb, die betreffenden Personen hierzu aidialten
zu müssen und bei denselben Verdrossenheit zu erregen.
Jede Aenderiing der Zeiteintlieilung zu Gunsten
irgend einer Besebäftigung oder eines Genusses kann
nur durch Beschränkung der für andere Zwecke vertugbaren
Zeit erzielt werden u. s. w.