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Eine ^’anz älmliehe Stellung’, Avie ein ])i’ivile{^’irter
Zwischenhändler, Aviirde eine dh-ansjxn-tnnternehninn^-,
eine Kanal- oder Eisenhalm<»esellsehaft einnehmen,
wenn davon ah^esehen werden könnte, dass die He-
triehskosten von der Eraehtinen^e ahhän^i^- sind, und
wenn Avir uns vorstellen, dass alle \"erkäntvr des Ar
tikels A an dem einen, alle Käufer desselben an dem
anderen Ende einer ^cAvissen Strecke sieh befänden.
Eine solche Transportnnternehmnn^' bestimmt, indem
sie irgend einen Frachtsatz tf/a feststellt, den Unter
schied ZAvisehen dem Verkaufs])reis, den die Produ
zenten am Erzeuj»un^-sorte erzielen, und dem Ankaufs
preis, den die Konsumenten ausle^en. Durch die
Fracht, und in ähnlicher Weise durch eine We^- oder
Ih’iickenmaut, Avird also gerade so, Avie durch eine
Steuer (17), der Artikel um tfja vertheuert; aus der
im Produktiousorte geltenden An^ehotskurve DyP (Fi^-.
öf)) Avird im Konsumtionsorte durch das IIinzutreten
der Ordinaten der Geraden OS die steilere, pnnktirte
Kni'A e OAj, so dass nur die durch den Schintt dieser
letzteren Kurve mit der ON' au wen ebene Men^e Gr?
aho-esetzt werden kann. Dabei kommt der Petraj»-
//r/', Avelcher der Trans])ortunternehmuno- oder dem
Steueiüskus zufällt, dem Mono])olsnutzen gleich, Avei
chen ein Monopolist erzielt hätte, der den Absatz auf
dieselbe Aleude Gr? beschränkt hätte. Wäre der Ver
kehr in dem betrachteten Artikel steuerfrei, oder Avürde
die Verfrachtung- Uber die hetretfende Kanal- oder
Hahnstrecke, Hrücke oder Strasse unentgeltlich erfol
gen, so Avürde die grösstmögliche Menge Gr?„ um-