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Käufer des Artikels A auf und bewirkt dadurch jedes-
falls eine Preisstei^j^erun^. Nunmehr ist es der Kauter,
der in der La^e ist, durch Einschränkung seines An
kaufes den Preis innerhalb der Grenzen 0F„ und
OF2 monopolistisch festzustellen. Der Gemeinnützen
steigt aber unter allen Umständen, und zwar um den
Vertikalahstand der Kurven OE und On bei der
wirklichen Ankaufsmenge. Von diesem Betrage, der
hei der Menge Oq„ sein Maximum erreichen würde,
fällt der zwischen den Kimven O71 und OE' liegende
Antheil, der wieder hei der IVIenge Oq¡ am grössten
wäre, dem Käufer 1 zu, während der zwischen den
OE’ und OE eingeschlossene Best zu dem Gemein
nützen OB aller übrigen Individuen hinzuwächst. Wir
sehen daher, dass jede Vermehrung der Bevölkerung
um Personen, welche sich seihst zu erhalten im Stande
sind, gleichviel oh diese als Verkäufer oder als Käufer
auftreten, von Vortheil für die Gesammtheit ist.
78. Die Wirkungen der Konkurrenz.
Einen Vors])rung, welcher eine monopolistische
Ausbeutung gestattet, kann ein Unternehmer I er
langen, der ein auf einer neuen Eihndung beruhendes
Veifahren zuerst einführt, wenigstens solange dieses
Verfahren, wenn es auch nicht geschützt ist, doch
geheim hleiht. Die Kostenkurve Oa (Fig. G9 h)
dieses Produzenten wird, wenn das Verfahren zweck
mässig ist, hacher, die Preisgrenzen OF und OF,
sinken und treten weiter auseinander, er kann also