Full text : Ursachen der Amerikanischen Concurrenz

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dem  Einschiffungsorte,  dessen  Wahl  auf  Bremen  gefallen  ist,
jeder  ledige  Auswanderer  fl.  300,  und  jede  Familie  fl.  600
als  Eigenthum  nachweisen  kann.  Diese  Summe  von  fl.  300
resp.  fl.  600  wird  bei  dem  Vereine  deponirt,  und  zwar  vor
der  Einschiffung  bei  der  Direction  in  Mainz  und  dem  Banquier
der  Gesellschaft,  Herrn  L.  H.  Fiersheim  in  Frankfurt  am  Main,
oder  vor  der  Einschiffung  in  Bremen  selbst,  bei  einem  seiner
Zeit  daselbst  zu  bestellenden  Agenten  des  Vereines.  Für  diese
Summe  bestreitet  der  Verein  freie  Ueb  erfahrt  nebst  Verköstigung ­
  von  Bremen  bis  an  den  Ausschiffungsort,  welches
sich  auf  ungefähr  fl.  60  pr.  Kopf  belaufen  wird,  freien  Landtransport ­
  für  Personen  und  Gepäck  von  dem  Ausschiffungsorte ­
  bis  auf  die  Colonie  selbst,  auf  den  Wagen  und  in  den
Zelten  der  Gesellschaft  für  ca.  fl.  i  o  pr.  Kopf  ;  er  bestreitet  ferner
die  Uebergabe  eines  Wohnhauses  in  der  Colonie  (wenn  der
Einwanderer  nicht  vorzieht  es  sich  selbst  zu  bauen),  im  Kostenanschläge ­
  von  ca.  fl.  60,  und  händigt  durch  seinen  Agenten
in  Bremen  jedem  ledigen  Auswanderer  die  Summe  von  fl.  20,
und  jeder  Familie  die  von  fl.  50  zur  Bestreitung  etwa  entstehender ­
  Nebenausgaben  ein;  über  den  restirenden  Betrag,
der  je  nach  der  Kopfanzahl  der  auswandernden  Familien  sich
verschieden  herausstellen  wird,  wird  der  Agent  im  Namen  des
Vereins  dem  Auswanderer  vor  der  Einschiffung  einen  Empfangsschein ­
  ausstellen,  welcher  in  der  Colonialkasse  als  baares
Geld  betrachtet  werden  wird,  und  auf  dessen  Vorweisung  der
Colonist  Geräthschaften,  Materialien  und  Vieh  zur  Landwirthschaft
  sowie  Lebensmittel  zum  Unterhalt  zu  den  in  der  Colonie
zu  fixirenden  möglichst  niedrigen  Preisen,  so  lange  aus  dem
Vereinsmagazine  fordern  und  beziehen  kann,  bis  der  eröffnete
Credit  erschöpft  ist,  oder  auch  nach  Belieben  baare  Beträge
in  dortiger  Landesmünze  aus  der  Colonialkasse  erheben  kann,
durch  welche  letztere  Massregel  der  Vortheil  erwächst,  dass
die  Baarschaften  auf  der  Reise  nicht  verloren  werden  können,  und
auch  beim  Umwechseln  des  Geldes  in  Amerika  durch  den
verschiedenen  Geldcours  nicht  zu  viel  eingebüsst  wird.  Die
von  dem  Verein  sorgfältig  angestellten  Berechnungen  haben
das  erfreuliche  Resultat  geliefert,  dass  die  obengenannten
            
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