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1. Freie Ueberfahrt und Verköstigung von Bremen bisan
den Ausschiffungsort, sowie freien Landtransport vom Ausschiffungsorte
bis auf die Colonie selbst, auf den Wagen und
in den Zelten der Gesellschaft, sowie die Ueberlassung eines
Wohnhauses im Anschläge von circa 60 fl. (Siehe § 7 der
Forderungen.)
2. Unentgeltliche Ueberlassung von 320 Acres für die Familie,
und von 160 Acres für den unverheiratheten männlichen
Einwanderer über 17 Jahre. (i.Acre ist gleich i Morgen
und 105,20 Quadrat-Ruthen preuss.)
3. Anschaffung und Ueberlassung von allen zur Landwirthschaft
und zum Lebensunterhalt gehörender Geräthschaften
und Materialien zu einem möglichst billigen Preise aus den
Magazinen des Vereins.
4. Anlage von Kirche, Schulen, Krankenhaus, Apotheke
und Herstellung der Communicationsmittel, so wie Schiffbarmachung
der Flüsse, so wie überhaupt allgemeine Fürsorge
für das Wohl der ihm an vertrauten Einwanderer.
5. Nach Erfüllung aller Verpflichtungen und nach Ablauf
von 3 Jahren, vom Tage der Besitzanweisung an gerechnet,
vollständiges Eigenthumsrecht auf die umsonst überlassenen
Ländereien ohne alle weiteren Verpflichtungen gegen den Verein,
mit Ausnahme der Rückzahlung der etwa geleisteten
Vorschüsse und aller freiwillig eingegangenen Verbindlichkeiten.“
Bevor der Verein Auswanderer nach seiner Colonie hinüberschiffte,
sandte er im Frühling 1844 den Prinzen Carl
zu Solms-Braunfels, seinen General-Commissar, mit dem
nöthigen Gefolge voraus, damit alles zum Empfange der neuen
Ankömmlinge vorbereitet wurde. Die Berichte, welche vom
Prinzen Solms in Mainz eingingen, lauteten in jeder Beziehung
günstig. Der Prinz war von den Männern, die an der Spitze
der texanischen Regierung standen, mit vieler Auszeichnung
empfangen worden, und man hatte seine lebhafte Freude über
das Bestreben des Vereins ausgedrückt, den Strom deutscher
Auswanderer nach Texas zu leiten, wo Deutsche sehr willkommen
sind.