XXIIl. Capitel.
Cimarron, ein Grossgrundbesitz in Amerika.
In den Vereinigten Staaten von Amerika macht sich bis
auf den heutigen Tag jener Antagonismus gegen England
und englische entartete Institutionen geltend, welcher die
Gründung der Neu-England-Staaten durch englische Auswan
derer veranlasste. Diese Auswanderer waren, ebenso wie
heute die deutschen Emigranten, mit den heimischen Verhält
nissen unzufrieden und suchten sich hier auf anderem Fusse
einzurichten. In England beruhte damals das politische System
auf der Herrschaft eines im Grossgrundbesitze gesicherten
Standes, welcher Grundbesitz sich seitdem langsam aus dem
feudalen Amte mit Rechten und Pflichten in reines, pflichten
loses, absolutes römisch-rechtliches Privateigenthum
Verwandelte, wodurch die Hintersassen jedes Anrecht an den
Hoden verloren.
Hintersassen nun und solche Söhne und Enkel von Hinter
sassen, welche, schon vom Lande losgelöst, seit Jahrhunderten
die Städte bevölkert hatten, wandelten nach Amerika aus
and gründeten hier Staatswesen. Natürlich führten sie nicht
jenen Grossgrundbesitz hier ein, dessen Entartung in reines
Hrivateigenthum ihnen in England unerträglich geworden.
Sondern sie griffen auf das altdeutsche Freihufen- und Höfe
system zurück, wie es in Niedersachsen sich bis heute er
halten.
Dieses begünstigen sie auch heute noch und überlassen
seine Conservirung nicht sogenannten „Naturgesetzen“ oder
der „Intelligenz“, oder dem „Wohlwollen“, oder der „Charite“
Einzelner, sondern sie sichern es durch positive Gesetze und