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Cajñtcl IV.
beträgt, die er im Interesse des Erwerbs überhaupt ein
zugehen in der Lage ist, als vielmehr, wenigstens zu
nächst und in der Regel, nur der, dass im Augenblick
sein Kassenbestand die Summe seiner (im Interesse
des Erwerbs) eingegangenen und fällig gewordenen Zah
lungsverbindlichkeiten überschreitet. Das erhellt schon
daraus, dass er das Geld immer nur unter der Bedingung
bei der Bank deponirt, dass er dasselbe binnen Kurzem
oder im Falle des Bedarfs sofort wieder herausnebmen
kann. Würde es sich um einen Uebeifluss an Kapital
überhaupt oder zum Zweck der Veranlagung handeln,
so würde er es nicht bei dieser Üeponirung bewenden
lassen, sondern er würde sich vielmehr Werthpapiere
kaufen, zumal da für Depositen, eben mit Rücksicht auf
ihre nur kurze Dauer oder rasche Kündbarkeit, doch
immer nur verhältnissmässig sehr niedrige Zinsen, ja,
wenn die Depositen auf Verlangen rückzahlbar sind
(„at call“), unter Umständen gar keine Zinsen gewährt
werden
Sache der Banken ist es also nicht sowohl, „Handel
und Industrie mit Kapital zu unterstützen“, oder mit
46) So gewährt bekanntlich z. B. die Bank of England für
Depositen in Contocorrent keine Zinsen.