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Capitel IV.
Daher ist auch, wenn es sich um die Trage nach
den ßestimmungsgründeii des Zinsfusses handelt, immer
der Bankzinsfuss oder Diskonto von dem Bör-
senzinsfuss zu unterscheiden.
Dass ein Ueberfluss oder Mangel an Geld keinen,
wenigstens unmittelbaren, Einfluss auf den Börsenzins-
fuss oder die Eflcctenkurse ausübt, ausser wenn der
Ueberfluss oder Mangel an Geld zugleich ein Ueberfluss
oder Mangel an Kapital, zum Zweck der Veranlagung,
ist, was er ja keinesweges immer zu sein braucht, das
unterliegt allerdings keinem Zweifel. Etwas anderes ist
es dagegen mit dem Bankzinsfuss oder Diskonto. Denn
jeder Ueberfluss an Geld ist eo ipso auch immer ein
Ueberfluss, wenn auch nicht an Kapital überhaupt, doch
an Kapital speciell in flüssigem Zustande, oder an Kasse,
da, wenn man über mehr Geld verfügt, als man über
haupt zur Erfüllung von ZahlungsVerbindlichkeiten be
darf, man natürlich eo ipso auch über mehr Geld ver
fügt, als man zur Erfüllung von speciell im Interesse
des Erwerbs eingegangenen Zahlungs Verbindlichkeiten
benöthigt. Und jeder Mangel an Geld muss, wenn er
sich auch dem Begriffe nach nicht mit einem Mangel an
flüssigem Kapital deckt, sich doch immer thatsächlich als
ein Mangel an flüssigem Kapital äussern, da ihm ja nur
im W ege des Kredites abgeholfen werden kann. Daher