Full text: Die Arbeitsnachweise der Arbeitgeberverbände

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und erreichten sie die Entsendung eines Vertreters der Gläubiger 
auf kaiserliche Kosten nach Idria zur Überwachung der Versen- 
dungen. Das Kapital wurde vorgeschossen teils auf rückzahl- 
bare Losrenten zu 5%, teils auf Leibrenten zu zı2%, die in. spä- 
testens 12 Jahren in 5% Losrenten umgewandelt und dadurch 
rückzahlbar werden sollten. Als Ende 1705 abermals über eine 
kaiserliche Anleihe in Holland verhandelt wurde, stieß das auf 
Schwierigkeiten, da die Kupferanleihe, auf die unten zurückzu- 
kommen sein wird, noch nicht zurückgezahlt war; der kaiserliche 
Kredit war inzwischen stark vermindert. Die Garantie der General- 
staaten erfolgte 1706 nur unter der Bedingung, daß von dem neuen 
Darlehen von 250 000 fl. 45 000 fl. zur Zahlung der Zinsrückstände 
dienen sollten. Deutz hatte große Bedenken, da das Queck- 
silbergeschäft schlecht ging und er selbst einen Teil der Zinsen 
hatte zahlen müssen. So kam die Anleihe nicht zustande. Der 
Betrag der Kapitalschuld betrug zusammen mit der Anleihe von 
1704 jetzt 3 120 000 fl. Da der Erlös aus dem Verkauf des Queck- 
silbers in Amsterdam nicht einmal zur Bestreitung der Zinszahlungen 
ausreichte und man 1705 sogar den Verkaufspreis herabsetzen mußte, 
um der Konkurrenz der Engländer, die plötzlich ostindisches Queck- 
silber auf den holländischen Markt warfen, zu begegnen, war der 
Stand der österreichischen Anleiheoperation sehr ungünstig; mit 
dem stetig fallenden Quecksilberpreis wurde er immer schlechter. 
Der Zinsenausstand von allen vier Anleihen betrug 1719 rund 
2 Mill. fl.; das noch nicht zurückgezahlte Kapital belief sich auf 
3 125 000 fl.; neben 187 715 fl., die man an Deutz für vorschuß- 
weise gezahlte Zinsen schuldete. 
In Amsterdam aber lag ein größtenteils unverkäuflicher Vor- 
rat von Quecksilber im Wert von etwa 2 Mill. fl. Nach jahrelangen 
Verhandlungen erfolgte Ende 1724 ein Vertrag, durch den sich 
die Wiener Stadtbank zur Abwicklung dieser Schuldangelegenheit 
verpflichtete, indem sie in die Rechte der bisherigen Gläubiger 
eintrat. Ende 1734 waren diese endlich befriedigt. Nun versuchte 
sogleich die kaiserliche Regierung, durch eine neue Quecksilber- 
anleihe Geld zu erhalten. Nach den früheren Erfahrungen waren 
die Generalstaaten zuerst wenig geneigt. Doch kam mit dem Hause 
Deutz eine Anleihe von 3 Mill. fl. zustande, zum Teil auf Los-, 
zum Teil auf Leibrenten. Deutz brachte die Anleihe im Namen
	        
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