Full text: Finanzwissenschaft

U 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Staate entgegensteuern, muß mit dem Umstande gerechnet werden, 
daß politische Momente gegen gemeinsame KEinnahmequellen 
sprechen, weshalb diese immer mehr in den Hintergrund treten, 
während die Beiträge mehr und mehr an Bedeutung gewinnen. 
Jede gemeinsame Kinnahme bringt auch mehr weniger eine Ge- 
meinsamkeit gewisser Angelegenheiten mit sich; indirekte Steuern 
und Zölle schweißen die Staaten wirtschaftlich zusammen ; die direkten 
Steuern setzen eine gemeinsame Betätigung oder nach gemeinsamen 
Prinzipien erfolgende Betätigung der Steuerpolitik und Steuerverwal- 
tung, also eines Teiles der Staatsgewalt, voraus. Dagegen Quoten, Bei- 
träge können für gewisse gemeinsame Zwecke und Institutionen selbst 
die unabhängigsten Staaten bewilligen. Auch insofern haben diese 
Beiträge einen dezentralisierenden Charakter, als die jährliche Be- 
willigung der Quoten, Matrikularbeiträge eben Gelegenheit bietet, 
die Selbständigkeit der Staaten zu dokumentieren. Im Grunde sind 
ja auch jene Beträge Quoten, welche die ganz unabhängigen Staaten 
zur Erhaltung des Völkerbundes, des Pariser Meteramtes, des nea- 
politanischen zoologischen Instituts, des Berner KEisenbahnamtes, 
zur Erhaltung des internationalen statistischen Bureaus im Haag, 
des internationalen Bureaus für Arbeitslosigkeit in Gent usw. be- 
willigen bzw. bewilligten, ohne daß es jemandem in den Sinn käme, 
zu behaupten, daß dies die Unabhängigkeit jener Staaten gefährden 
könnte. Auch Heckel charakterisiert die Matrikularbeiträge als 
Beiträge oder Zuschüsse, welche im Haushalt lose organisierter 
Staaten die einzelnen Mitglieder zugunsten des überstaatlichen 
Organes zum Zwecke der Erfüllung gemeinsamer Aufgaben und 
Zwecke beisteuern. Sie bezeichnen aber den geringsten Grad poli- 
tischer Zentralisation. Auch Roscher sagt, die auf Beiträgen der 
Teilstaaten beruhenden Einnahmen der Bundesmacht bedeuten den 
geringsten Grad der Zentralisation. Freilich werden diese um so 
weniger befriedigen, da die Schwierigkeit einen von den Beteiligten 
anerkannten Verteilungsschlüssel zu finden und denselben zeitgemäß 
umzugestalten, gegen ein höheres Ausmaß der Quoten Einspruch 
erhebt. Am schärfsten betont Umpfenbach den losen Charakter 
der mit Beiträgen operierenden Staatenverbindungen mit dem Aus- 
spruch, daß zu dem faktischen Leben einer politischen Individualität 
selbständige Finanzen gehören. Treffend charakterisiert den Prozeß 
der Entwicklung zum selbständigen Staat und der damit verbundenen 
Unabhängigkeit Cohn. Mit Recht weist er darauf hin, daß dort, 
wo die Teilstaaten nach und nach in dem Einheitsstaat aufgehen, 
ein engherziges Schachern mit Vorteilen und Lasten wegfällt, dort 
tragen die Teilstaaten mit jener Opferwilligkeit zu den Kosten des 
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