U 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Staate entgegensteuern, muß mit dem Umstande gerechnet werden,
daß politische Momente gegen gemeinsame KEinnahmequellen
sprechen, weshalb diese immer mehr in den Hintergrund treten,
während die Beiträge mehr und mehr an Bedeutung gewinnen.
Jede gemeinsame Kinnahme bringt auch mehr weniger eine Ge-
meinsamkeit gewisser Angelegenheiten mit sich; indirekte Steuern
und Zölle schweißen die Staaten wirtschaftlich zusammen ; die direkten
Steuern setzen eine gemeinsame Betätigung oder nach gemeinsamen
Prinzipien erfolgende Betätigung der Steuerpolitik und Steuerverwal-
tung, also eines Teiles der Staatsgewalt, voraus. Dagegen Quoten, Bei-
träge können für gewisse gemeinsame Zwecke und Institutionen selbst
die unabhängigsten Staaten bewilligen. Auch insofern haben diese
Beiträge einen dezentralisierenden Charakter, als die jährliche Be-
willigung der Quoten, Matrikularbeiträge eben Gelegenheit bietet,
die Selbständigkeit der Staaten zu dokumentieren. Im Grunde sind
ja auch jene Beträge Quoten, welche die ganz unabhängigen Staaten
zur Erhaltung des Völkerbundes, des Pariser Meteramtes, des nea-
politanischen zoologischen Instituts, des Berner KEisenbahnamtes,
zur Erhaltung des internationalen statistischen Bureaus im Haag,
des internationalen Bureaus für Arbeitslosigkeit in Gent usw. be-
willigen bzw. bewilligten, ohne daß es jemandem in den Sinn käme,
zu behaupten, daß dies die Unabhängigkeit jener Staaten gefährden
könnte. Auch Heckel charakterisiert die Matrikularbeiträge als
Beiträge oder Zuschüsse, welche im Haushalt lose organisierter
Staaten die einzelnen Mitglieder zugunsten des überstaatlichen
Organes zum Zwecke der Erfüllung gemeinsamer Aufgaben und
Zwecke beisteuern. Sie bezeichnen aber den geringsten Grad poli-
tischer Zentralisation. Auch Roscher sagt, die auf Beiträgen der
Teilstaaten beruhenden Einnahmen der Bundesmacht bedeuten den
geringsten Grad der Zentralisation. Freilich werden diese um so
weniger befriedigen, da die Schwierigkeit einen von den Beteiligten
anerkannten Verteilungsschlüssel zu finden und denselben zeitgemäß
umzugestalten, gegen ein höheres Ausmaß der Quoten Einspruch
erhebt. Am schärfsten betont Umpfenbach den losen Charakter
der mit Beiträgen operierenden Staatenverbindungen mit dem Aus-
spruch, daß zu dem faktischen Leben einer politischen Individualität
selbständige Finanzen gehören. Treffend charakterisiert den Prozeß
der Entwicklung zum selbständigen Staat und der damit verbundenen
Unabhängigkeit Cohn. Mit Recht weist er darauf hin, daß dort,
wo die Teilstaaten nach und nach in dem Einheitsstaat aufgehen,
ein engherziges Schachern mit Vorteilen und Lasten wegfällt, dort
tragen die Teilstaaten mit jener Opferwilligkeit zu den Kosten des
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