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ihrer Karten bezieht. Der Schlächter pflegt hierbei unmittelbar
beini Vichhalter zu kaufen, wozu- ihn der Viehhandelsverband oder
der Kommunalverband ermächtigt.
Ganz anders im großen Bezirke bei Hunderttauscnden
von Verbrauchern. Schon im Frieden brachte hier der Handel 90 bis
100 v. H. des Bedarfs in Gestalt von lebendem Vieh von weit her.
Gesundheitliche Gründe hatten zumeist zwar die Schlachtungen in
den Zentral-Bieh- und Schlachthöfen zentralisiert, sie blieben aber
eine Angelegenheit des einzelnen Schlächters, der nach Nnrfang der
Kundschaft schlachtete, sich die Preise berechnete und für Blut, Ein
geweide, sonstiges Wurstgut, Abfälle, Haut, Gehirn und Knochen
bestmögliche Verwertung suchte.
Die Ausgabe für den großen Kommunalverband ging dahin,
möglichst genau die ihm knapp oder gar ungenügend zugeteilten
Schlachtungen so auszuwerten, daß höchstmögliche Befriedigung der
Verbraucher eintrat. Hierzu gehörte einerseits die genaueste Ermitt
lung des Bedarfs und dessen Festlegung je auf eine Verteilungsmoche,
anderseits die schärfste Zuteilung der Befriedigüngsmittel, also der
Höchstausbeute, die ans dein angelieferten Vieh zu erzielen war.
Die Bedarfsermittlung konnte sich ohne große Mühe
an das sächsische Muster der Kundenlisten anschließen. Es
ist dies tatsächlich sofort in alle:i staatlichen Ausführungsvorschriften
empfohlen worden und hat sich fast überall, wenn auch nicht
ohne Widerstände, durchgesetzt. Das Verfahren beruht darauf, daß
sich jedermann bei betn von ihm gewählten Fleischer für gewisse Zeit
eintragen läßt, ivoraus ein Verzeichnis fester Kunden, die Kundenliste,
entsteht, in der jeder Kunde seine Nummer hat. Der Fleischer kann
dann wöchentlich im Voraus unter Entgegennahme der zum Bezüge
von Frischfleisch, Wurst, Speck usw. abgegebenen Flcischkarten-
abschnitte seinen Fleischbedarf berechnen, angeben und mit den Ab
schnitten belegen. Dies vermeidet jedes Hasten und Drängen nach
der Ware, also jede „Polonäse". Bei wöchentlicher Zufuhr des
Bedarfs ist der Fleischer in der Lage, seine Kunden der Reihe nach zu
bedienen, wobei er ihre Nummern tageweise aufrufen (im Fenster an
schlagen) und insbesondere die Zuteilung der Sorten abwechselnd
regeln kann, so daß Speck, fettes Fleisch und Wurst nicht beliebig,
sondern in fester abwechselnder Reihenfolge von den Kunden bezogen
werden. Hierfür kann der Magistrat leicht besondere Richtlinien geben,
wie er übrigens anderseits den Kundenlisteneintrag nachträglich Zu
ziehender, vorübergehend Zuziehender (insbesondere Militärurlaubcr)
und die Löschung wegfallender Kunden besonders zu regeln bat.