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Capitel I.
jecliven“ Standpunkt des einen oder anderen der beiden
Contrahenten, so stellen doch vom „objectiven“ Standpunkt
der ganzen Volkswirthschaft aus die gegeneinander
umgesetzten Gegenstände oder Quantitäten gleiche
Werthe dar ^
Was soll dies heissen?
Aller Werth ist seiner Natur nach immer eine Beziehung
zu bestimmten Personen. Einen „objec-11)
Vrgl. Roscher, Syst. I § 100: ,,IUer {beim „billigen^*
Preis) gewinnt Jeder, indem er das nach seiner Ansicht minder nothwendige
Gut hingiebt und das nothwendigere dafür empfängt. Es
sind aber vom Standpunkt der ganzen Volkswirthschaft
{IVeltwirthschaJt) aus die gegebenen und empfangenen fVerthe gleicfd*
und
Knies, Erörter. über den Credit (Tüb. Zeitschrift 1859
p. 574): ,,Wenn auch für das subjective Urtheil der beiden Tauschenden
das, was sie empfangen, werthvoller erscheint als das,
tuas sie hingeben, das objective Urtheil des Marktverkehrs überhaupt
setzt grade die GI eic hw er thung an“.
Schönberg, Handbuch d. Pol. Oekon. I. Tübingen 1882.
(Neumann, Grundbegriffe), p. 128: „Subjectiv d. h. eben auf
die Wünsche, Interessen u. s. w. gewisser Personen bezogen sind
a und b im Momente des Tausches nicht von gleichem IVerth.
Aber objectiv d, h. abgesehen von den Wünschen, Interessen
u. s. w. gewisser Personen und allein auf die Thatsache gegenseitigen
Entgeltes bezogen können a und b in der That gewissermassen
gleichwerthig genannt werden“ (das „gewissermassen"
ist bezeichnend).