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Bedarf an Geld.
Banken verschiedener Provinzialplätze im Londoner
Clearinghouse erledigt, so dass auf diese \\ eise alle
englischen Banken zusammengenommen wie eine grosse,
über ganz England verbreitete, Girobank funktioniren.
Bekanntlich hat das geschilderte System auf dem
Continent bis jetzt nur in sehr beschränktemMaasse Buss
zu fassen vermocht. Die Gründe dafür liegen haupt
sächlich darin, dass das System auf Seite aller derer,
die davon Gebrauch machen wollen, die constante Hal
tung von Kasse, in Gestalt eben eines Guthabens in
Contocorrent, voraussetzt, daher nur bemittelteren Per
sonen zugänglich ist, und dass ferner das System nur
für grössere Beträge eine Erleichterung gegenüber der
Note gewährt, während es für kleinere Zahlungen oder
Kassenbestände sich als zu umständlich erweist^").
Als ein Ersatzmittel des haaren Geldes ist endlich
28) Siehe das Genauere über das ganze System in meiner,
bereits 1867 erschienenen, Schrift: „Das Chequesystem und das
Clearinghouse in London“, Jena 1867. Es ist diese Schrift von
Späteren, die denselben Gegenstand behandelt haben in ausgiebig
ster Weise benutzt, stellenweise sogar wörtlich abgeschrieben
worden, in der unverblümtesten Weise und ohne jede Quellenan
gabe. In letzterer Beziehung verweise ich auf eine in Oester
reich erschienene Broohüre von G. Leonhardt, Die gesetzliche
Begründung des (Jhecksystems in Oesterreich, Wien 1881.