Full text : Die Wahrheit über die preussische Fischerei und über die drückenden Verhältnisse der preuss

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gehören,  bezieht  der  Staat  nur  das  Grundgeld.  Ob  dasselbe  wohl  für
eine  Quadratmeile  Wasser  100  M.  ausmacht?  Sicher  wird  also  für  das
Eigentumsrecht  des  Staates  gut  gezahlt.  Unseres  Erachtens  nach  dürfte
der  Staat  für  das  Eigentumsrecht  im  Interesse  der  Gleichheit  aller
Staatsbürger  vom  Fischer  einen  so  hohen  Tribut  nicht  erheben.  Wird
doch  z.  B.  für  Benutzung  der  Chausseen,  die  doch  auch  Eigentum  des
Staates  —  ob  des  Kreises  rc.  ist  in  den  Konsequenzen  gleichgiltig  —
sind,  nichts  bezahlt.  Bezahlen  vielleicht  die  Kauffahrteischiffe  für  die
Benutzung  natürlicher  Gewässer,  über  welche  dem  Staate  Hoheitsrechte
zustehen?  Was  dem  einen  recht  ist,  ist  dem  andern  billig.  Man  sage
nicht,  nur  der  Fischer  habe  Nutzen  von  der  Produktionskraft  der  Gewässer ­
  und  müsse  eben  für  den  Ertrag  aus  der  Produktionskraft
besonders  steuern.  Bezahlen  Wasserwerke  für  die  Triebkraft,  welche
staatliche  Gewässer  ausüben?  Die  Produktionskraft  der  Gewässer  gewinnt ­
  übrigens  erst  durch  den  Mut  und  durch  die  Energie  des  Fischers
jeglichen  realen  Wert.  Daß  aber  jemand,  der  durch  eigene  Arbeit  den
Wert  einer  Sache  hergestellt,  denselben  auch  selbst  bezahlen  muß,  weil
er  ihn  herstellt,  ist  absurd,  und  doch  liegt  die  Sache  bei  dem  Fischer  so.
Derselbe  hat  mit  dem  Geräte,  welches  er  pachtet,  auch  nicht  Anrecht  an
einem  bestimmten  Bruchteil  des  Nutzungswertes  eines  Gewässers;  denn
der  Staat  verpachtet  beliebig  viele  Geräte,  vergrößert  oder  schmälert  den
Anteil  eines  Gerätes  an  dem  Ertrage  eines  Gewässers  in  verschiedenen
Jahren  beliebig.  '  Hierdurch  soll  nun  dem  Staate  kein  Borwurf  gemacht
werden;  das  Verfahren  liegt  bei  der  wechselnden  Anzahl  der  Küstenstscher
in  der  Natur  der  Sache.  Dieses  Verfahren  aber  und  der  Umstand,  daß
die  Gewässer  in  den  verschiedenen  Jahren  sehr  verschieden  sind,  machen
es  unmöglich,  für  den  Verdienst  eines  Gerätes  die  Summe  als  Monn
aufzustellen.  Trotzdem  ist  die  Pacht  vielfach  für  längere  Jahre  reglementarisch
  festgestellt.  Das  muß  zu  einem  Mißverhältnis  der  Pacht  zum
Verdienste  führen.  Schreiber  dieses  kann  versichern,  daß  in  den  letzten
zehn  Jahren  mit  einem  einfachen  Hechtnetze,  welches  3  M.  Pacht  kostet,
pro  Jahr  5—12  M.  vereinnahmt  worden  sind.  Bei  sehr  geringem  Einkommen ­
  33'/»  Proz.  der  Einnahme  als  Steuer  zu  zahlen,  muß  doch  wohl
als  unwirtschaftlich  bezeichnet  werden.  Die  Landwirte  klagen  in  Hinsicht
auf  Grund-  und  Gebäudesteuer  über  Doppelbesteuerung  des  Vermögens.
Worüber  könnte  der  Fischer  klagen?  Die  Reform  der  Pacht-  und  Steuergesetze ­
  für  den  Fischer  ist  eine  unabweisbare  Forderung  der  Gerechtigkeit. ­

            
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