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von 3 / 4 des festgestellten Taxwerthes. Vorstehende Propositionen sind
den lokalen Verhältnissen der Nheinprovinz angepaßt, und ist dadurch
nicht ausgeschlossen, daß in den Bezirken, wo es die lokalen Verhält
nisse erfordern, eine angemessene Erhöhung der normirten Prämie
eintreten kann. Bei der von der Nationalviehversicherungsgesellschaft
zu leistenden Entschädigung finden außer den in den Statuten der
Ortsvereine vorgesehenen keinerlei Abzüge statt. Die Mitglieder der
Ortsvereine haben durch Annahme vorstehender Bedingungen gegen
Zahlung dieser sehr geringen Prämie an die Gesellschaft, zu welcher
dann nur noch ‘/3 der bisher an die Ortsvereine zu leistenden Bei
träge hinzukommen würde — die Gesammtprämienzahlung würde
also durchschnittlich nicht höher sein, .wie bisher — den großen Vor
theil, in allen Fällen, auch bei herrschenden Seuchen, gedeckt zu sein!
Nehmen wir z. B. an, daß der Verein von Sechtem, welcher Î873
bei einem Versicherungskapital von 62,000 Thlr. an Prämie 1 ‘/ 2 %
erhob, in oben gedachter Weise Rückversicherung nimmt, so würden
in gleichem Verhältnisse wie im
Jahre 1873 bei 050 %
Schäden die RückversicherungsgeseUschaft 2 / 3 zu zahlen
haben = 633 Va „
während die Ortsvereinsmitglieder die restirenden '/3 = 316‘ 2 / 3 „
unter sich aufzubringen hätten. Die Ortsvereinsmitglieder würden
demnach zu zahlen haben: 1) für die von der Rückversicherungsge
sellschaft öbernommenen Schäden von 633'/3 Thlr. an die Rückver
sicherungsgesellschaft i°/ 0
Prämie; und 2) für die durch den Ortsverein zu decken
den 316 2 /a Thlr. an den Ortsverein i l2°lo>
im Ganzen 1 V 2 °/ 0 .
Zugleich würde es sich empfehlen, wenn die betreffenden Vorstände
sich der Mühe unterziehen wollten, die Versicherungsnahme von Pfer
den , welche bei den meisten Ortsvereinen nicht in Versicherung ge
nommen werden, bei oben genannter Gesellschaft zu vermitteln."
Höchst interessant und beachtenswerth ist der Umstand, daß in
neuester Zeit jenes bewährte Statut dem ,Mr eisswald-Grimmer
Pferde-Versicherungs-Verein" zu Greifswald, entsprechend
movifizirt, zu Grunde gelegt, worden ist. Dieser Verein hat den
Zweck, seinen Mitgliedern für Verluste durch die Rotz- und Wurm
krankheit Entschädigung zu gewähren. Sein Geschäftsbereich erstreckt
sich über die beiden Kreise Greifswald und Grimmen. Es werden so
wohl Pferde als auch Füllen im Alter von 1 Jahre von Landwirthen
sowie auch von Ackerbau treibenden Vorstädtern zur Versicherung
angenommen. Ausgenommen sind die Pferde der Händler, Fuhrleute,
Gasthofbesitzer und anderer Pferdebesitzer in den Stävten, sowie Thiere
in und aus Ställen, worin innerhalb eines Jahres von beantragter
Versicherung Rotz und Wurm vorgekommen sind. Die Prämie wird
von der vollen Versicherungssumme gezahlt, Entschädigung von %
von jener gewährt. Hat der Staat oder der Provinzialverband, ge-