Full text: Die deutschen Hypotheken-Aktien-Banken

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schwer zu leiden, naehdem ihm jedoch im Jahre 1804 durch Zu 
sammenlegung von Aktien seine finanzielle Konsolidation gelungen 
war, hat sich seine Lage anhaltend gut gestaltet. Die Rentabilität 
betrug seit 1870: 9, 12 /.¿, 14, 10%, O'/j, 10, 9 pCt. Der Reserve 
fond ist mit 640,383 M. auf mehr, als das statutenmässige Maximum 
von 10 pCt. des Aktienkapitals von 6 Millionen M. gebracht worden, 
ausserdem besteht eine Spezialreserve von 48,917 M. Die Bilanz 
pr. ult. Dezbr. v. J. macht einen, im Allgemeinen befriedigenden 
Geschäftsstand ersichtlich, denn es waren verhältnissmässig wenige 
Effekten, anscheinend keine Konsortialgeschäfte und genügende, 
disponible Mittel, nämlieh 3.6 Millionen M. gegenüber 2.5 Millio 
nen M. kurzfälligen Verbindlichkeiten vorhanden. Ziemlich hoch 
im Verhältniss zum Aktienkapital erschien dagegen der Debitoren 
bestand von 5.8 Millionen M — In der Hypotheken-Abtheilung 
waren Ende v. J. 9.2 Millionen M. Kapital engagirt, wovon 8.5 
Millionen M. durch Pfandbriefausgabe beschafft worden waren. 
Letztere dürfen im Betrag von 92 pCt. der erworbenen Hypotheken 
ausgegeben werden. Es steht ihnen, nach den Statuten, ein aus- 
schliessliehes Pfandrecht an den Hypotheken zu, welches Vorzugs 
recht, wie die meisten, auf diese Weise begründeten, von den 
Fachleuten angezweifelt wird. Die Gesellschaft beleiht Liegen 
schaften innerhalb zwei Drittel, Gebäude innerhalb der ersten 
Hälfte des Werths. Die Entwicklung der Hypothekenabtheilung 
wird, wie die Verwaltung versichert, durchaus nicht angestrengt. 
Bei solchem Geschäftsbetriebe seien natürlich nicht in jedem Be 
richte glänzende Resultate zu verzeichnen, wohl aber eine regel 
mässige und sichere Entwicklung ; obwohl die Darlehensbedingungen 
billige seien, resultire befriedigender Nutzen, und seien die Pfand 
briefe, „deren Absatz kein Disagio und keine Provisionen erfordert“, 
dauernd gesueht. Ueber die Gewinnvertheiluug ist zu bemerken, 
dass die Dotirung des Reservefonds mit nur 10 pCt. vom Betrag 
des Aktienkapitals bei einer grösseren Ausdehnung der Pfandbrief 
emission billigen Ansprüchen nicht genügen kann. Vorläufig besitzt 
das Pfandbriefka})ital jedoeli in den bestehenden Reserven und in 
dem Aktienkapital genügenden Rückhalt. Gerügt werden muss 
die Nichtbeachtung der Statuten hinsichtlich der Verwendung des 
Gewinnes pro 1875 und 1876 Letztere schreiben nämlich vor, 
dass von dem Surplus (über 4 pCt, des Aktienkapitals) die Ver 
waltung als Tantième, die Aktionäre ^5 Restdividende
	        
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