Full text: Schutz dem Arbeiter!

In New-Jersey dürfen in Fabriken Kinder unter 10 Jahren 
nicht, Kinder von 10—16 Jahren täglich 10 Stunden, wöchentlich 
60 Stunden arbeiten. Der obligatorische jährliche Schulbesuch bis 14 
Jahre beträgt 12 Wochen. 
Maryland normirt die Beschäftigung von jungen Personen 
bis 16 Jahren in Fabriken auf höchstens 10 Stunden täglich. 
Ohio macht die Beschäftigung in Fabriken für Kinder bis 14 Jahre 
von einem vorgehenden zwölfwöchentlichen Schulbesuch abhängig. Die 
Maximal-Arbeitszeit für junge Arbeiter bis 18 Jahre und Arbei 
terinnen beträgt ebenfalls 10 Stunden. 
Letztere Bestimmung gilt ebenso für Fabriken und Werkstätten in 
Minnesota, während in 
SBiëconiin blese ÄrbeitSaeit für gnWen 6ÍD& 8 @tunben 
bettÖQt. 
Indiana kennt den 10stündigen Maximal-Arbeitstag nur für 
bie Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter (bis 18 Jahre) der 
^aumwoll- und Wollfabriken. 
Einzig der iudustriereiche Staat New-York kennt weder ein 
Minimal-Lebensalter noch eine Maximal-Arbeitszeit, sondern begnügt 
sich mit der Verpflichtung zum Schulbesuch. 
B. Schul; der jugendlichen Arbeiter in Deutschland. 
Die deutsche Gewerbe Ordnung (§§ 185 139 a) unterscheidet. 
1. „Kinder" (unter 14 Jahren); 
2. „junge Leute" (von 14—16 Jahren). 
Beide Kategorieen werden zusammengefaßt unter dem gemeinsamen 
begriff: „Jugendliche Arbeiter". 
Die wichtigsten Bestimmungen sind: 
1. Kinder unter 12 Jahren dürfen überhaupt in Fabriken 
vicht beschäftigt werden; 
2. Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht länger als 6 Stun- 
ben täglich beschäftigt werden; 
3. für „junge Leute" (14-16 Jahre) darf die Arbeitszeit höch 
stens 10 Stunden täglich betragen; 
4. für Kinder muß während der Arbeit eine halbstündige Pause 
gewährt werden; für „junge Leute" nmß dieselbe Mittag» mindestens 
e ùic Stunde, Morgens und Nachmittag» eine halbe Stunde betragen; 
5. Kindern wie jungen Leuten ist die Nachtarbeit (von Abends 
8 Va bis Morgens 5 1 /* Uhr), sowie die Arbeit an Sonn- und Fest-
	        
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