In New-Jersey dürfen in Fabriken Kinder unter 10 Jahren
nicht, Kinder von 10—16 Jahren täglich 10 Stunden, wöchentlich
60 Stunden arbeiten. Der obligatorische jährliche Schulbesuch bis 14
Jahre beträgt 12 Wochen.
Maryland normirt die Beschäftigung von jungen Personen
bis 16 Jahren in Fabriken auf höchstens 10 Stunden täglich.
Ohio macht die Beschäftigung in Fabriken für Kinder bis 14 Jahre
von einem vorgehenden zwölfwöchentlichen Schulbesuch abhängig. Die
Maximal-Arbeitszeit für junge Arbeiter bis 18 Jahre und Arbei
terinnen beträgt ebenfalls 10 Stunden.
Letztere Bestimmung gilt ebenso für Fabriken und Werkstätten in
Minnesota, während in
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Indiana kennt den 10stündigen Maximal-Arbeitstag nur für
bie Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter (bis 18 Jahre) der
^aumwoll- und Wollfabriken.
Einzig der iudustriereiche Staat New-York kennt weder ein
Minimal-Lebensalter noch eine Maximal-Arbeitszeit, sondern begnügt
sich mit der Verpflichtung zum Schulbesuch.
B. Schul; der jugendlichen Arbeiter in Deutschland.
Die deutsche Gewerbe Ordnung (§§ 185 139 a) unterscheidet.
1. „Kinder" (unter 14 Jahren);
2. „junge Leute" (von 14—16 Jahren).
Beide Kategorieen werden zusammengefaßt unter dem gemeinsamen
begriff: „Jugendliche Arbeiter".
Die wichtigsten Bestimmungen sind:
1. Kinder unter 12 Jahren dürfen überhaupt in Fabriken
vicht beschäftigt werden;
2. Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht länger als 6 Stun-
ben täglich beschäftigt werden;
3. für „junge Leute" (14-16 Jahre) darf die Arbeitszeit höch
stens 10 Stunden täglich betragen;
4. für Kinder muß während der Arbeit eine halbstündige Pause
gewährt werden; für „junge Leute" nmß dieselbe Mittag» mindestens
e ùic Stunde, Morgens und Nachmittag» eine halbe Stunde betragen;
5. Kindern wie jungen Leuten ist die Nachtarbeit (von Abends
8 Va bis Morgens 5 1 /* Uhr), sowie die Arbeit an Sonn- und Fest-