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Bank etwas beizutiagen, um so mehr, als für die Verliiste resp.
ausserordentlichen Ansgahen des Jahres 1876 weniger die Aktionäre
denn die Verwaltung verantwortlich zu machen sein musste. Die
Reserven des Instituts, welche event, auf 50 pCt. des cingezAhlteii
Aktienkapitals gebracht werden können, betragen jetzt 201,8dJ J .
Die Aktienrente war seit 1872; 8, 7'U, 6, 0, 6 pCt.
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Zu (len llypothekcnversicherungs-Gesellschaften ge
hören, wie bereits Eingangs erwähnt, vier der deutschen Ilypotheken-
Aktien-Banken. Der Frankfurter HTpothekenkreditverein ist darunter
das kleinste Institut, da er nur ein eingezahltes Aktienkapital von
720 tXX) M. und einen Umlauf an Hypotheken-Antheilscheinen von
7 844 089 M. hat. Die Statuten gestatten der Verwaltung einen
ziemlich weiten Spielraum; u. a. kann sie hypothekarische Bürg
schaften bis zum zwanzigfachen Betrage des gezeichneten AkOen-
kapitals (1,800,000 M.) übernehmen, ferner Kapitalien von Iriyat-
personen, Behörden (!) und Anstalten verzinslich oder unverzinslich
annehmen und deren hypothekarische Unterbringung vermitteln etc.
In welchem Verhältniss die Hypotheken-Antheilscheine zu dem
Aktienkapital stehen, ob sie Schuldscheine der Gesellschaft sind,
oder nicht, geht aus dem Statut nicht hervor. Letzteres schweigt
sich Uber diesen Punkt, wie über die Regeln, nach welchen
bei dem Hypothekenerwerb zu verfahren ist, vollständig aus
dürfte sonach als gewiss zu betrachten sein, dass der Hypotheken
kreditverein keine Konzession zur Ausgabe von Hypotheken- oder
Pfandbriefen besitzt. Das Wesen der Hypotheken-Antheilscheine
besteht vermuthlich darin, dass sie nur Anspruch auf j *
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bleibt uns unerfindlich. Wir erhalten von dieser hatsache auch
keine Mittheilung durch den Geschaftshericlit pro 18i6, der den