Full text : Die deutschen Hypotheken-Aktien-Banken

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Bank  etwas  beizutiagen,  um  so  mehr,  als  für  die  Verliiste  resp.
ausserordentlichen  Ansgahen  des  Jahres  1876  weniger  die  Aktionäre
denn  die  Verwaltung  verantwortlich  zu  machen  sein  musste.  Die
Reserven  des  Instituts,  welche  event,  auf  50  pCt.  des  cingezAhlteii
Aktienkapitals  gebracht  werden  können,  betragen  jetzt  201,8dJ  J  .
Die  Aktienrente  war  seit  1872;  8,  7'U,  6,  0,  6  pCt.
%  $
Zu  (len  llypothekcnversicherungs-Gesellschaften  gehören, ­
  wie  bereits  Eingangs  erwähnt,  vier  der  deutschen  Ilypotheken-Aktien-Banken.
  Der  Frankfurter  HTpothekenkreditverein  ist  darunter
das  kleinste  Institut,  da  er  nur  ein  eingezahltes  Aktienkapital  von
720  tXX)  M.  und  einen  Umlauf  an  Hypotheken-Antheilscheinen  von
7  844  089  M.  hat.  Die  Statuten  gestatten  der  Verwaltung  einen
ziemlich  weiten  Spielraum;  u.  a.  kann  sie  hypothekarische  Bürgschaften ­
  bis  zum  zwanzigfachen  Betrage  des  gezeichneten  AkOenkapitals
  (1,800,000  M.)  übernehmen,  ferner  Kapitalien  von  Iriyatpersonen,
  Behörden  (!)  und  Anstalten  verzinslich  oder  unverzinslich
annehmen  und  deren  hypothekarische  Unterbringung  vermitteln  etc.
In  welchem  Verhältniss  die  Hypotheken-Antheilscheine  zu  dem
Aktienkapital  stehen,  ob  sie  Schuldscheine  der  Gesellschaft  sind,
oder  nicht,  geht  aus  dem  Statut  nicht  hervor.  Letzteres  schweigt
sich  Uber  diesen  Punkt,  wie  über  die  Regeln,  nach  welchen
bei  dem  Hypothekenerwerb  zu  verfahren  ist,  vollständig  aus
dürfte  sonach  als  gewiss  zu  betrachten  sein,  dass  der  Hypothekenkreditverein ­
  keine  Konzession  zur  Ausgabe  von  Hypotheken-  oder
Pfandbriefen  besitzt.  Das  Wesen  der  Hypotheken-Antheilscheine
besteht  vermuthlich  darin,  dass  sie  nur  Anspruch  auf  j  *
A,mschlu88  O08tcrrelch8  aa8  Deutschland  gcgrimde  '
bleibt  uns  unerfindlich.  Wir  erhalten  von  dieser  hatsache  auch
keine  Mittheilung  durch  den  Geschaftshericlit  pro  18i6,  der  den
            
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