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I. Buch. Production und Consumtion.
Auch muß man sich davor hüten, den Umfang des Besitzes einer Person
mit dem Umfang eines bestimmten Unternehmens zu verwechseln, obgleich
beides in der Praxis oftmals zusammenfällt. Wenn auch ein großer irischer
oder italienischer Grundbesitzer hundert kleine Pachtgüter besitzt, so entsteht aus
der Gesamtheit dieser Allwesen keineswegs ein einheitlicher landwirtschaftlicher
Großbetrieb, und wenn sich lnngekehrt die einzelnen Attien einer großen Attien-
gesellschaft in den Händen von tausend Besitzern befinden, so wird das groß-
industrielle Unternehmen ans diesem Grunde durchaus nicht in tausend fíeme
verwandelt.
Auch die Begriffe ,Groß-' und .Kleinbetrieb' sind noch genauer zll be
stimmen. Von einem Kleinbetriebe, sei es nun ein landwirtschaftlicher oder
ein gewerblicher, kann nur dann geredet werden, wenn die gesamte Leitung
durch einen Unternehmer, der selbst mit Hand anlegt, besorgt, und noch mehr,
wenn die gesamte Arbeit von einer Familie gethan werden taun, derselben
zugleich genügende Beschäftigung bietet und ihre gesamte Arbeitskraft in An
spruch nimmt. In großem Maßstabe wird dagegen ein Unternehmen dann
betriebeil, wenn es unter der Oberleitung eines oder einiger den Hähern
Klassen angehörigen Personen steht, gleichviel ob es sich um ein großes Land-
gllt, eine Fabrik, ein Handelsgeschäft, eine Schiffahrts- oder eine Bankunter-
nehmung handelt. Zwischen den Groß- und den Kleinbetrieben stehen bann
verschiedene Klassen von Etabliffements, die sich mehr oder nlinder der einen
von beiden Arten nähern, uild all sie schließen sich endlich als äußerste Ex
treme einerseits die Zwergwirtschaften und die ganz kleineil Betriebe, die
nicht die gesamte Zeit einer Familie in Anspruch nehmen, und andererseits
die riesigen Unternehlnungen an, welche zll ihrer Leitling der Kräfte mehrerer
hochgebildeten Männer bedürfen. Uebrigens bestimmt sich die Größe eine»
Unternehmens nicht nur durch den Umfang des von ihlll occupirten Flächen-
ranlns. Je intensiver die Cultur eiiles Landgutes ist, ein desto weniger großer
Umfang ist erforderlich, damit von einem Großgrundbesitze gesprochen werden
könne. Jul Westen der ^Bereinigten Staaten von Amerika silld die meisten
Eigenthümer, die eine Farin von etwa 160 Acres besitzen, nur kleine Grundbe
sitzer, da die Cultur ihrer Besitzuilgen eine wenig intensive ist und mit jener der
deutschen, österreichischen und französischen Bauern ungefähr auf der gleichen
Stllse steht. Dagegen pflegt ein Landgut von gleichem Umfange in Middleser
oder in Kent so trefflich und so intensiv bewirtschaftet zu werden, daß es zu
den in mittlerem, ja in den meisten Füllen sogar zu den in großem Maß
stabe betriebenen Besitzlingen zu rechnen ist.
Von den Vortheilen der Arbeitstheilung, auf welche an dieser Stelle
nicht zurückzukommen ist, treten die meisten bei großen Unternehmungen in
weit höherem Grade zu Tage als bei kleineril. Die Ersparniß bei der Ver-