Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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I. Buch. Production und Consumtion. 
Auch muß man sich davor hüten, den Umfang des Besitzes einer Person 
mit dem Umfang eines bestimmten Unternehmens zu verwechseln, obgleich 
beides in der Praxis oftmals zusammenfällt. Wenn auch ein großer irischer 
oder italienischer Grundbesitzer hundert kleine Pachtgüter besitzt, so entsteht aus 
der Gesamtheit dieser Allwesen keineswegs ein einheitlicher landwirtschaftlicher 
Großbetrieb, und wenn sich lnngekehrt die einzelnen Attien einer großen Attien- 
gesellschaft in den Händen von tausend Besitzern befinden, so wird das groß- 
industrielle Unternehmen ans diesem Grunde durchaus nicht in tausend fíeme 
verwandelt. 
Auch die Begriffe ,Groß-' und .Kleinbetrieb' sind noch genauer zll be 
stimmen. Von einem Kleinbetriebe, sei es nun ein landwirtschaftlicher oder 
ein gewerblicher, kann nur dann geredet werden, wenn die gesamte Leitung 
durch einen Unternehmer, der selbst mit Hand anlegt, besorgt, und noch mehr, 
wenn die gesamte Arbeit von einer Familie gethan werden taun, derselben 
zugleich genügende Beschäftigung bietet und ihre gesamte Arbeitskraft in An 
spruch nimmt. In großem Maßstabe wird dagegen ein Unternehmen dann 
betriebeil, wenn es unter der Oberleitung eines oder einiger den Hähern 
Klassen angehörigen Personen steht, gleichviel ob es sich um ein großes Land- 
gllt, eine Fabrik, ein Handelsgeschäft, eine Schiffahrts- oder eine Bankunter- 
nehmung handelt. Zwischen den Groß- und den Kleinbetrieben stehen bann 
verschiedene Klassen von Etabliffements, die sich mehr oder nlinder der einen 
von beiden Arten nähern, uild all sie schließen sich endlich als äußerste Ex 
treme einerseits die Zwergwirtschaften und die ganz kleineil Betriebe, die 
nicht die gesamte Zeit einer Familie in Anspruch nehmen, und andererseits 
die riesigen Unternehlnungen an, welche zll ihrer Leitling der Kräfte mehrerer 
hochgebildeten Männer bedürfen. Uebrigens bestimmt sich die Größe eine» 
Unternehmens nicht nur durch den Umfang des von ihlll occupirten Flächen- 
ranlns. Je intensiver die Cultur eiiles Landgutes ist, ein desto weniger großer 
Umfang ist erforderlich, damit von einem Großgrundbesitze gesprochen werden 
könne. Jul Westen der ^Bereinigten Staaten von Amerika silld die meisten 
Eigenthümer, die eine Farin von etwa 160 Acres besitzen, nur kleine Grundbe 
sitzer, da die Cultur ihrer Besitzuilgen eine wenig intensive ist und mit jener der 
deutschen, österreichischen und französischen Bauern ungefähr auf der gleichen 
Stllse steht. Dagegen pflegt ein Landgut von gleichem Umfange in Middleser 
oder in Kent so trefflich und so intensiv bewirtschaftet zu werden, daß es zu 
den in mittlerem, ja in den meisten Füllen sogar zu den in großem Maß 
stabe betriebenen Besitzlingen zu rechnen ist. 
Von den Vortheilen der Arbeitstheilung, auf welche an dieser Stelle 
nicht zurückzukommen ist, treten die meisten bei großen Unternehmungen in 
weit höherem Grade zu Tage als bei kleineril. Die Ersparniß bei der Ver-
	        
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