Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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I.  Buch.  Production  und  Consumtion.

Auch  muß  man  sich  davor  hüten,  den  Umfang  des  Besitzes  einer  Person
mit  dem  Umfang  eines  bestimmten  Unternehmens  zu  verwechseln,  obgleich
beides  in  der  Praxis  oftmals  zusammenfällt.  Wenn  auch  ein  großer  irischer
oder  italienischer  Grundbesitzer  hundert  kleine  Pachtgüter  besitzt,  so  entsteht  aus
der  Gesamtheit  dieser  Allwesen  keineswegs  ein  einheitlicher  landwirtschaftlicher
Großbetrieb,  und  wenn  sich  lnngekehrt  die  einzelnen  Attien  einer  großen  Attiengesellschaft
  in  den  Händen  von  tausend  Besitzern  befinden,  so  wird  das  großindustrielle
  Unternehmen  ans  diesem  Grunde  durchaus  nicht  in  tausend  fíeme
verwandelt.
Auch  die  Begriffe  ,Groß-'  und  .Kleinbetrieb'  sind  noch  genauer  zll  bestimmen. ­
  Von  einem  Kleinbetriebe,  sei  es  nun  ein  landwirtschaftlicher  oder
ein  gewerblicher,  kann  nur  dann  geredet  werden,  wenn  die  gesamte  Leitung
durch  einen  Unternehmer,  der  selbst  mit  Hand  anlegt,  besorgt,  und  noch  mehr,
wenn  die  gesamte  Arbeit  von  einer  Familie  gethan  werden  taun,  derselben
zugleich  genügende  Beschäftigung  bietet  und  ihre  gesamte  Arbeitskraft  in  Anspruch ­
  nimmt.  In  großem  Maßstabe  wird  dagegen  ein  Unternehmen  dann
betriebeil,  wenn  es  unter  der  Oberleitung  eines  oder  einiger  den  Hähern
Klassen  angehörigen  Personen  steht,  gleichviel  ob  es  sich  um  ein  großes  Landgllt,
  eine  Fabrik,  ein  Handelsgeschäft,  eine  Schiffahrts-  oder  eine  Bankunternehmung
  handelt.  Zwischen  den  Groß-  und  den  Kleinbetrieben  stehen  bann
verschiedene  Klassen  von  Etabliffements,  die  sich  mehr  oder  nlinder  der  einen
von  beiden  Arten  nähern,  uild  all  sie  schließen  sich  endlich  als  äußerste  Extreme ­
  einerseits  die  Zwergwirtschaften  und  die  ganz  kleineil  Betriebe,  die
nicht  die  gesamte  Zeit  einer  Familie  in  Anspruch  nehmen,  und  andererseits
die  riesigen  Unternehlnungen  an,  welche  zll  ihrer  Leitling  der  Kräfte  mehrerer
hochgebildeten  Männer  bedürfen.  Uebrigens  bestimmt  sich  die  Größe  eine»
Unternehmens  nicht  nur  durch  den  Umfang  des  von  ihlll  occupirten  Flächenranlns.
  Je  intensiver  die  Cultur  eiiles  Landgutes  ist,  ein  desto  weniger  großer
Umfang  ist  erforderlich,  damit  von  einem  Großgrundbesitze  gesprochen  werden
könne.  Jul  Westen  der  ^Bereinigten  Staaten  von  Amerika  silld  die  meisten
Eigenthümer,  die  eine  Farin  von  etwa  160  Acres  besitzen,  nur  kleine  Grundbesitzer, ­
  da  die  Cultur  ihrer  Besitzuilgen  eine  wenig  intensive  ist  und  mit  jener  der
deutschen,  österreichischen  und  französischen  Bauern  ungefähr  auf  der  gleichen
Stllse  steht.  Dagegen  pflegt  ein  Landgut  von  gleichem  Umfange  in  Middleser
oder  in  Kent  so  trefflich  und  so  intensiv  bewirtschaftet  zu  werden,  daß  es  zu
den  in  mittlerem,  ja  in  den  meisten  Füllen  sogar  zu  den  in  großem  Maßstabe ­
  betriebenen  Besitzlingen  zu  rechnen  ist.
Von  den  Vortheilen  der  Arbeitstheilung,  auf  welche  an  dieser  Stelle
nicht  zurückzukommen  ist,  treten  die  meisten  bei  großen  Unternehmungen  in
weit  höherem  Grade  zu  Tage  als  bei  kleineril.  Die  Ersparniß  bei  der  Ver-
            
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