Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

7. Kap. Familie, Familienleben und Gesetze über die Familie. 105 
England und Frankreich, wo die Tugenden eines reinen Familienlebens eben 
falls noch immer in Ehren gehalten wurden. Wie stand ein solches aber erst 
m den frühern Jahrhnnderten in Blüthe, und wie viele Beispiele der schönsten 
Samllientugenden lasten sich auch aus dem Leben der städtischen Bevölkerung 
und aus demjenigen der Hähern und höchsten Klaffen der verschiedenen christ- 
llchen Nationen anführen! So ist es denn eine ganz unbegründete Behauptung 
Zn sagen, die genaue Beobachtung der christlichen Vorschriften für das Familien 
leben sei ein unerreichbares Ideal. Sehr richtig ist dagegen die Anschauung 
derer, welche darauf Hinweisen, daß das Leben nach diesen Geboten für die 
große Mehrheit der Menschen nur dann möglich ist, wenn der Glaube, in 
dem diese Vorschriften begründet sind, nicht beiseite geworfen wird K 
Was die staatlichen Gesetze hinsichtlich des Familienlebens anbelangt, so 
I nö dieselben auf dieses von sehr verschiedenem Einfluste. Die vielerlei Gesetze, 
re Z- B. auf die vermögensrechtlichen Wirkungen der Ehe, die Ausdehnung 
/ŗ^àUchen Gewalt, die Testirfreiheit, die Ordnung der Erbfolge, die Ver- 
Z T * 1 Anilin.gliedern für die Rechtshandlungen anderer Familien- 
sollten mit dem christlichen Familienleben. meldif» 
tnd) noch immer der Fall, wenngleich in neuerer Zeit in so manchen 
Untan eme mehr oder minder schädliche Gesetzgebung aus diesem G-biele 
ipil 
der 2 ~" VrierS d ® 8 ' deux """à ( Pans, Firmin Didot), von denen das 35. Fascikel 
Toursi^ '7 Jahre 1894 erschienen ist; L'organisation de la famille (3® éd. 
untpr X ’<■ r ™ nst,tutlon essentielle de l’humanité (Tours 1881). Sodann ist 
avant T esonders zu nennen Ch. de Ribbe, Les familles et la société en France 
hutficr ï- r ' : ' VOlUti ° n /II voIs ; 4 ° éd - Tours 1879), im Anschluß an die alten Haus- 
derfisş de ra >son, mit ihren einfachen Aufzeichnungen der Familienereignisse 
‘ J* ntcr bcn deutschen Werken dieser Art möge nur auf W. H. Riehls bieL 
alte St s 0 ' 1 * ,3 ? iC ^îņìlìe' (10. Aufl. Stuttgart 1889) und auf H. Cetty, Die 
Nur Emilie (Freiburg 1891) verwiese» werden, welch letzteres Werk zwar 
bei x' L âìchältnisse eines ziemlich kleinen Gebietstheiles des alten deutschen Reiches 
wäb" x*' hbstenungeachtet von Bedeutung ist, da es Zustände schildert, welche 
a n ber ìn Betracht gezogenen Zeiten im großen und ganzen in allen deutschen 
"den herrschend waren.
	        
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