Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

7.  Kap.  Familie,  Familienleben  und  Gesetze  über  die  Familie.  105
England  und  Frankreich,  wo  die  Tugenden  eines  reinen  Familienlebens  ebenfalls ­
  noch  immer  in  Ehren  gehalten  wurden.  Wie  stand  ein  solches  aber  erst
m  den  frühern  Jahrhnnderten  in  Blüthe,  und  wie  viele  Beispiele  der  schönsten
Samllientugenden  lasten  sich  auch  aus  dem  Leben  der  städtischen  Bevölkerung
und  aus  demjenigen  der  Hähern  und  höchsten  Klaffen  der  verschiedenen  christllchen
  Nationen  anführen!  So  ist  es  denn  eine  ganz  unbegründete  Behauptung
Zn  sagen,  die  genaue  Beobachtung  der  christlichen  Vorschriften  für  das  Familienleben ­
  sei  ein  unerreichbares  Ideal.  Sehr  richtig  ist  dagegen  die  Anschauung
derer,  welche  darauf  Hinweisen,  daß  das  Leben  nach  diesen  Geboten  für  die
große  Mehrheit  der  Menschen  nur  dann  möglich  ist,  wenn  der  Glaube,  in
dem  diese  Vorschriften  begründet  sind,  nicht  beiseite  geworfen  wird  K
Was  die  staatlichen  Gesetze  hinsichtlich  des  Familienlebens  anbelangt,  so
I  nö  dieselben  auf  dieses  von  sehr  verschiedenem  Einfluste.  Die  vielerlei  Gesetze,
re  Z-  B.  auf  die  vermögensrechtlichen  Wirkungen  der  Ehe,  die  Ausdehnung
/ŗ^àUchen  Gewalt,  die  Testirfreiheit,  die  Ordnung  der  Erbfolge,  die  Ver-Z
  T  *  1  Anilin.gliedern  für  die  Rechtshandlungen  anderer  Familiensollten
  mit  dem  christlichen  Familienleben.  meldif»
tnd)  noch  immer  der  Fall,  wenngleich  in  neuerer  Zeit  in  so  manchen
Untan  eme  mehr  oder  minder  schädliche  Gesetzgebung  aus  diesem  G-biele

ipil
der  2  ~" VrierS  d ® 8  ' deux  """à  (  Pans,  Firmin  Didot),  von  denen  das  35.  Fascikel
Toursi^  '7  Jahre  1894  erschienen  ist;  L'organisation  de  la  famille  (3®  éd.
untpr  X  ’<■  r  ™ nst,tutlon  essentielle  de  l’humanité  (Tours  1881).  Sodann  ist
avant  T  esonders  zu  nennen  Ch.  de  Ribbe,  Les  familles  et  la  société  en  France
hutficr  ï-  r ' : ' VOlUti ° n  /II  voIs ;  4 °  éd -  Tours  1879),  im  Anschluß  an  die  alten  Hausderfisş
  de  ra >son,  mit  ihren  einfachen  Aufzeichnungen  der  Familienereignisse
‘  J* ntcr  bcn  deutschen  Werken  dieser  Art  möge  nur  auf  W.  H.  Riehls  bieL
alte  St  s 0 ' 1 *  ,3 ? iC  ^îņìlìe'  (10.  Aufl.  Stuttgart  1889)  und  auf  H.  Cetty,  Die
Nur  Emilie  (Freiburg  1891)  verwiese»  werden,  welch  letzteres  Werk  zwar
bei  x' L  âìchältnisse  eines  ziemlich  kleinen  Gebietstheiles  des  alten  deutschen  Reiches
wäb"  x*'  hbstenungeachtet  von  Bedeutung  ist,  da  es  Zustände  schildert,  welche
a n  ber  ìn  Betracht  gezogenen  Zeiten  im  großen  und  ganzen  in  allen  deutschen
"den  herrschend  waren.
            
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