Full text: Die Handelskammern

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Vorstand. 
/ 
Ständige 
Kommissionen. 
Geschäfts 
führung. 
Kostendeckung. 
Ferner wählt die Vollversammlung des Deutschen Handelstages 
24 Angehörige von Körperschaften, welche Mitglieder des Deut 
schen Handelstages sind, in den Ausschuß; die Hälfte von ihnen 
scheidet mit jeder ordentlichen Vollversammlung aus. Außerdem 
kann der Ausschuß sich noch durch die Zuwahl von 8 Personen 
verstärken. Der Ausschuß hat das Recht, dringliche und für die 
Vollversammlung nicht geeignete Angelegenheiten selbständig zu 
erledigen; er beschließt über die Aufnahme neuer Mitglieder, 
stellt die Jahresbeiträge fest und wählt den Vorstand sowie die 
ständigen Kommissionen. 
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden des Ausschusses 
und seinen beiden Stellvertretern, sowie vier weiteren Mitgliedern 
des Ausschusses. Er soll mindestens viermal im Jahre vom Vor 
sitzenden einberufen werden, die Verhandlungen des Ausschusses 
vorbereiten und die vorliegenden Fragen beraten. Der Vorsitzende 
des Ausschusses präsidiert ihm und ist zugleich Präsident des 
Deutschen Handelstages. Der Präsident vertritt den Handelstag 
nach außen hin und darf in dringlichen oder minder wichtigen 
Angelegenheiten selbständig vorgehen. 
Wie den Vorstand setzt der Ausschuß nach jeder ordent 
lichen Vollversammlung ständige Kommissionen für bestimmte 
Gruppen von Beratungsgegenständen zusammen. Diese Kom 
missionen bestehen aus Ausschußmitgliedern und Vertretern von 
Handelstagsmitgliedern. An ihren Sitzungen darf der Vorstand 
teilnehmen. Sie haben über ihre Verhandlungen dem Ausschuß 
Bericht zu erstatten. Solcher Kommissionen gibt es zurzeit sechs, 
1. für Verkehr, 2. für Geld, Bank und Börse, 3. für Patent-, 
Muster- und Zeichenschutz, 4. für Steuern, Zölle und Außen 
handel, 5. für Kleinhandel und 6. für Sozialpolitik. 
Die Geschäftsführung wird unter der Leitung des Präsidenten 
von einem vom Ausschuß erwählten Generalsekretär besorgt. 
Der Generalsekretär nimmt an den Sitzungen der, Vollversamm 
lung, des Ausschusses, des Vorstandes und der Ständigen Kom 
missionen teil. Dem Generalsekretär steht eine Anzahl von fach 
wissenschaftlich gebildeten und sonstigen Beamten zur Seite. 
Mit ihrer Hilfe gibt er im Aufträge des Handelstages eine Zeit 
schrift für die zur Vertretung von Handel und Gewerbe gesetzlich 
berufenen Körperschaften unter dem Titel „Handel und Gewerbe“ 
heraus. Ebenfalls im Aufträge des Deutschen Handelstages gibt 
dis Handelskammer Leipzig durch ihren Syndikus ein „Jahrbuch 
der deutschen Handelskammern und sonstigen amtlichen Handels 
vertretungen“ heraus, das über die Geschichte, die Verfassung 
und die Personalien aller deutschen Handelsvertretungen in aus 
gezeichneter Weise Auskunft gibt. 
Die Kosten des Deutschen Handelstages werden durch Bei 
träge der ihm angehörenden Körperschaften gedeckt. Diese sind 
nach ihrer Bedeutung und Leistungsfähigkeit in 18 Klassen ein-
	        
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