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Vorstand.
/
Ständige
Kommissionen.
Geschäfts
führung.
Kostendeckung.
Ferner wählt die Vollversammlung des Deutschen Handelstages
24 Angehörige von Körperschaften, welche Mitglieder des Deut
schen Handelstages sind, in den Ausschuß; die Hälfte von ihnen
scheidet mit jeder ordentlichen Vollversammlung aus. Außerdem
kann der Ausschuß sich noch durch die Zuwahl von 8 Personen
verstärken. Der Ausschuß hat das Recht, dringliche und für die
Vollversammlung nicht geeignete Angelegenheiten selbständig zu
erledigen; er beschließt über die Aufnahme neuer Mitglieder,
stellt die Jahresbeiträge fest und wählt den Vorstand sowie die
ständigen Kommissionen.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden des Ausschusses
und seinen beiden Stellvertretern, sowie vier weiteren Mitgliedern
des Ausschusses. Er soll mindestens viermal im Jahre vom Vor
sitzenden einberufen werden, die Verhandlungen des Ausschusses
vorbereiten und die vorliegenden Fragen beraten. Der Vorsitzende
des Ausschusses präsidiert ihm und ist zugleich Präsident des
Deutschen Handelstages. Der Präsident vertritt den Handelstag
nach außen hin und darf in dringlichen oder minder wichtigen
Angelegenheiten selbständig vorgehen.
Wie den Vorstand setzt der Ausschuß nach jeder ordent
lichen Vollversammlung ständige Kommissionen für bestimmte
Gruppen von Beratungsgegenständen zusammen. Diese Kom
missionen bestehen aus Ausschußmitgliedern und Vertretern von
Handelstagsmitgliedern. An ihren Sitzungen darf der Vorstand
teilnehmen. Sie haben über ihre Verhandlungen dem Ausschuß
Bericht zu erstatten. Solcher Kommissionen gibt es zurzeit sechs,
1. für Verkehr, 2. für Geld, Bank und Börse, 3. für Patent-,
Muster- und Zeichenschutz, 4. für Steuern, Zölle und Außen
handel, 5. für Kleinhandel und 6. für Sozialpolitik.
Die Geschäftsführung wird unter der Leitung des Präsidenten
von einem vom Ausschuß erwählten Generalsekretär besorgt.
Der Generalsekretär nimmt an den Sitzungen der, Vollversamm
lung, des Ausschusses, des Vorstandes und der Ständigen Kom
missionen teil. Dem Generalsekretär steht eine Anzahl von fach
wissenschaftlich gebildeten und sonstigen Beamten zur Seite.
Mit ihrer Hilfe gibt er im Aufträge des Handelstages eine Zeit
schrift für die zur Vertretung von Handel und Gewerbe gesetzlich
berufenen Körperschaften unter dem Titel „Handel und Gewerbe“
heraus. Ebenfalls im Aufträge des Deutschen Handelstages gibt
dis Handelskammer Leipzig durch ihren Syndikus ein „Jahrbuch
der deutschen Handelskammern und sonstigen amtlichen Handels
vertretungen“ heraus, das über die Geschichte, die Verfassung
und die Personalien aller deutschen Handelsvertretungen in aus
gezeichneter Weise Auskunft gibt.
Die Kosten des Deutschen Handelstages werden durch Bei
träge der ihm angehörenden Körperschaften gedeckt. Diese sind
nach ihrer Bedeutung und Leistungsfähigkeit in 18 Klassen ein-