Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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I. Buch. Production und Consumtion. . 
Neuntes Kapitel. 
Die Güterconsumtion im allgemeinen. 
Den Begriff der Consumtion oder der Verwendung wirtschaftlicher Güter 
zum Zwecke der Befriedigung unmittelbarer persönlicher Bedürfniffe und Wünsche 
haben wir bereits im 1. Kapitel zur Genüge klar gestellt. An dieser Stelle 
haben wir uns über das Wesen der Consumtion und über die Verwendung 
des Einkommens im allgemeinen zu verbreiten, im nächsten Kapitel werden 
wir auf dessen Verwendung im einzelnen eingehen. 
Es ist eine Kunst, sein Einkommen gut und nützlich zu verwenden, wie 
es eine solche ist, die Güterproduction rationell zu betreiben. Auf beiden Ge 
bieten kann man sowohl in sittlicher als in ökonomischer Hinsicht einen falschen 
Weg einschlagen. So haben die Fehlgriffe eines einsichtslosen Landwirts oder 
eines unklugen Kaufmanns ihr Gegenstück in der Untüchtigkeit einer un 
praktischen Hausfrau, die noch einmal so viel Geld als ihre Nachbarin 
aufwendet und doch nicht so gut wie diese für die Ihrigen zu sorgen ver 
steht, oder in der Unbeholfenheit eines Vergnügungsreisenden, der sich mit der 
Hälfte des von ihm ausgegebenen Betrages das doppelte Vergnügen zu ver 
schaffen vermöchte. 
Uebrigens muß man sich stets gegenwärtig halten, daß man bei der Be 
trachtung der volkswirtschaftlichen Verhältnisse nicht nur auf das Wohlbehagen 
und die unangenehmen und schmerzlichen Empfindungen der Betreffenden, 
sondern auch auf die sittliche Seite der Verhältniffe Rücksicht zu nehmen hat. 
Was nun die rationelle Verwendung der wirtschaftlichen Güter anbelangt, 
so erwächst vielfach ein sehr bedeutender Vortheil aus dem gemeinschaftlichen 
Gebrauche solcher Güter. Es sind das solche, welche eine große Anzahl von 
Menschen gleichzeitig oder einer nach dem andern benutzen können, ohne daß sich 
die einzelnen dabei wesentlich schlechter befänden, als wenn sie dieselben aus 
schließlich für sich besäßen. Zu den Gütern dieser Art sind z. B. die Biblio 
theken, die Museen, die Parke, die Concertsäle, die Wasch- und Badehäuser 
und die Gasthäuser zu rechnen. Deshalb sind indes die Comiuunisten durchaus 
nicht berechtigt, für den Gesamtgebrauch der Dinge im allgemeinen, für die 
Abschaffung des Privateigenthums und des Privatgebrauchs der der persön 
lichen Nutzung dienenden Güter und für das Zusammenleben der Menschen 
in geräumigen Gebäuden einzutreten. Wohl aber läßt sich, wie wir schon im 
3. Kapitel auseinandergesetzt haben, durch das Zusammenleben einer größer« 
Anzahl von Individuen in der Form von Stammfamilien ein mit manchen 
Vortheilen verbundener gemeinschaftlicher Gebrauch gewiffer Güter ohne Nach' 
theil für das Wohl der Menschen realisiren.
	        
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