Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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I.  Buch.  Production  und  Consumtion.  .

Neuntes  Kapitel.
Die  Güterconsumtion  im  allgemeinen.
Den  Begriff  der  Consumtion  oder  der  Verwendung  wirtschaftlicher  Güter
zum  Zwecke  der  Befriedigung  unmittelbarer  persönlicher  Bedürfniffe  und  Wünsche
haben  wir  bereits  im  1.  Kapitel  zur  Genüge  klar  gestellt.  An  dieser  Stelle
haben  wir  uns  über  das  Wesen  der  Consumtion  und  über  die  Verwendung
des  Einkommens  im  allgemeinen  zu  verbreiten,  im  nächsten  Kapitel  werden
wir  auf  dessen  Verwendung  im  einzelnen  eingehen.
Es  ist  eine  Kunst,  sein  Einkommen  gut  und  nützlich  zu  verwenden,  wie
es  eine  solche  ist,  die  Güterproduction  rationell  zu  betreiben.  Auf  beiden  Gebieten ­
  kann  man  sowohl  in  sittlicher  als  in  ökonomischer  Hinsicht  einen  falschen
Weg  einschlagen.  So  haben  die  Fehlgriffe  eines  einsichtslosen  Landwirts  oder
eines  unklugen  Kaufmanns  ihr  Gegenstück  in  der  Untüchtigkeit  einer  unpraktischen ­
  Hausfrau,  die  noch  einmal  so  viel  Geld  als  ihre  Nachbarin
aufwendet  und  doch  nicht  so  gut  wie  diese  für  die  Ihrigen  zu  sorgen  versteht, ­
  oder  in  der  Unbeholfenheit  eines  Vergnügungsreisenden,  der  sich  mit  der
Hälfte  des  von  ihm  ausgegebenen  Betrages  das  doppelte  Vergnügen  zu  verschaffen ­
  vermöchte.
Uebrigens  muß  man  sich  stets  gegenwärtig  halten,  daß  man  bei  der  Betrachtung ­
  der  volkswirtschaftlichen  Verhältnisse  nicht  nur  auf  das  Wohlbehagen
und  die  unangenehmen  und  schmerzlichen  Empfindungen  der  Betreffenden,
sondern  auch  auf  die  sittliche  Seite  der  Verhältniffe  Rücksicht  zu  nehmen  hat.
Was  nun  die  rationelle  Verwendung  der  wirtschaftlichen  Güter  anbelangt,
so  erwächst  vielfach  ein  sehr  bedeutender  Vortheil  aus  dem  gemeinschaftlichen
Gebrauche  solcher  Güter.  Es  sind  das  solche,  welche  eine  große  Anzahl  von
Menschen  gleichzeitig  oder  einer  nach  dem  andern  benutzen  können,  ohne  daß  sich
die  einzelnen  dabei  wesentlich  schlechter  befänden,  als  wenn  sie  dieselben  ausschließlich ­
  für  sich  besäßen.  Zu  den  Gütern  dieser  Art  sind  z.  B.  die  Bibliotheken, ­
  die  Museen,  die  Parke,  die  Concertsäle,  die  Wasch-  und  Badehäuser
und  die  Gasthäuser  zu  rechnen.  Deshalb  sind  indes  die  Comiuunisten  durchaus
nicht  berechtigt,  für  den  Gesamtgebrauch  der  Dinge  im  allgemeinen,  für  die
Abschaffung  des  Privateigenthums  und  des  Privatgebrauchs  der  der  persönlichen ­
  Nutzung  dienenden  Güter  und  für  das  Zusammenleben  der  Menschen
in  geräumigen  Gebäuden  einzutreten.  Wohl  aber  läßt  sich,  wie  wir  schon  im
3.  Kapitel  auseinandergesetzt  haben,  durch  das  Zusammenleben  einer  größer«
Anzahl  von  Individuen  in  der  Form  von  Stammfamilien  ein  mit  manchen
Vortheilen  verbundener  gemeinschaftlicher  Gebrauch  gewiffer  Güter  ohne  Nach'
theil  für  das  Wohl  der  Menschen  realisiren.
            
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