Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

10.  Kap.  Die  verschiedenen  Zweige  der  Konsumtion.

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unverhüllte  Hervortreten  der  Unsittlichkeit  auf  der  Bühne  ebensogut  wie  anderswo ­
  zu  verhindern.
I)  Der  Genuß  gewisser  Reizmittel  und  Narkotika.  Dahin
Ñchort  der  Gebrauch  der  Betelnuß  bei  den  Malaien,  der  Cocablätter  in
gewissen  Theilen  Südamerikas  und  vor  allem  der  des  Tabaks,  der  sich
während  der  letzten  drei  Jahrhunderte  über  die  Welt  verbreitet  hat  und  in
şu  großen  Massen  consumirt  wird,  daß  in  den  mächtigsten  Staaten  Europas
und  Amerikas  Quantitäten  von  über  ein  bis  über  vier  Pfund  auf  den
Ķopf  entfallen.
.  To  sehr  auch  einerseits  ein  übermäßiger  Gebrauch  des  Tabaks  den  Einzelnen,
w  sich  davon  nicht  frei  halten,  Schaden  bringen  kann,  so  muß  andererseits
och  auch  anerkannt  werden,  daß  das  Rauchen  namentlich  den  untern  Volksschichten, ­
  die  nicht  viele  andere  Genüsie  zu  ihrer  Berfügung  haben,  einen  härmten ­
  Zeitvertreib  und  ein  für  den  Körper  verhältnißmäßig  unschädliches
Reizmittel  bietet.

K)  Endlich  jene  leider  nur  zu  häufigen  Genüsse  gänzlich  unsittîcherNatur,
  geschlechtliche  Ausschweifungen,  Spiel  und  überwäßigxtz
  Trinken.  Was  die  erstern  angeht,  so  hat  eine  von  ernsten  sittîchen
  Grundsätzen  erfüllte  Regierung  gewisse  einschränkende  Maßregeln  zu
te ffen,  namentlich  auch  ein  schamloses,  öffentliches  Auftreten  des  Lasters
j U  derhindern  und  zu  strafen.  Bor  allem  aber  ist  es  Aufgabe  der  öffentìchen
  Gewalt,  das  Familienleben  und  den  heilsamen  Einfluß  der  Religion
^  fördern.  Wo  diese  mächtigen  Factoren  des  Heils  kräftig  wirken,  wird
die  Unsittlichkeit,  soweit  das  bei  der  beklagenswerthen  Schwäche  so  vieler
wuschen  möglich  ist,  eindämmen  können.
Dem  Unfug  der  Hazardspiele  kann,  da  deren  Verbreitung  zum  großen
o^Eile  von  der  Leichtigkeit,  mit  der  sie  zugänglich  sind,  abhängt,  durch
Eeignete  gesetzliche  Maßregeln,  namentlich  durch  die  Verfügung,  daß  Spielu
  den  gerichtlich  nicht  eingetrieben  werden  dürfen,  bis  zu  einem  gewiffen
y  ta ^ e  Einhalt  gethan  werden.  Daß  auch  die  Wetten  bei  den  Rennen  und
A  7  ìlwständen  auch  die  Speculationen  an  der  Börse  und  im  geschäftlichen
lick'  überhaupt  unter  den  Begriff  des  Spiels  fallen,  ist  einleuchtend.  Frei-^
  ìşi  es  sehr  schwer,  bezüglich  der  Speculationen  die  Grenze  zu  ziehen,  wo
"elben  aufhören  Transactionen  zu  fein,  welche  die  sie  Unternehmenden  im
111  lief  auf  den  voraussichtlichen,  den  wirklichen  Conjuncturen  entsprechenden
-s  ìņ  erlaubter  Weise  vor  Schaden  sichern  oder  ihnen  Vortheil  bringen  sollen,
'v  îņ  ein  unbesonnenes  Wetten  und  Wagen  übergehen.  Auf  diese  heikeln
buT* 1  mirb  im  Ochsten  Buch  näher  einzugehen  sein.  Die  Berauschung
den  übermäßigen  Genuß  geistiger  Getränke  oder  narkotischer  Mittel,  wie
î^Pium,  ist  ein  Laster,  welches  sich  bereits  in  den  ältesten  Zeiten  der
Kämpfe,  Volkswirtschaftslehre.  11
            
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