Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

4. Kap. Die nichtfreie Preisbildung. 
201 
Von den übertriebenen Preisen muß man die Nothpreise unterscheiden, 
dieselben stellen sich da ein* wo eine Gattung nothwendiger Gegenstände selten 
îvird. Solche Preise können bisweilen Marktpreise sein, ohne daß sie des 
wegen gerechtfertigt wären; denn das Bestehen eines Marktes erweist sich nicht 
unter allen Umständen als eine heilsame Einrichtung, es können sich somit in 
Seiten des Mangels auch ganz übertrieben hohe Marktpreise bilden. 
Die Affectionspreise endlich sind, so hoch sie auch steigen können, 
deshalb nicht nothwendigerweise ungerechte. Wenn eine größere Anzahl von 
Menschen gewisse Objecte hochschätzt, die nicht den Gegenstand eines allge 
meinem Begehrens bilden, so entwickeln Pch die Preise in ähnlicher Weise 
Mie die Marktpreise; nur sind dieselben ungewöhnlich hoch. Das ist z. B. 
à Handel mit Kunstwerken und Antiquitäten, mit alten Münzen, Kupfer 
nen und altem Porzellan der Fall. Man kann also nicht behaupten, daß jenes 
"0 Zoll hohe und 30 Zoll breite und in etwa zwei bis drei Monaten gemalte 
kisterwerk Meissoniers, welches von seinem Eigenthümer um 500000 Frcs. 
Erkauft und dann um 850000 weiter verkauft wurde, zu theuer bezahlt 
worden sei. 
Es wurde schon erwähnt, daß der Preis gewisser Gegenstände in frühern 
Zeiten gewohnheitsrechtlich oder gesetzlich festgesetzt, genau einzuhaltende Tarife 
^gestellt und Zuwiderhandlungen bestraft wurden. Noch heutzutage finden 
'îch Anklänge an die vielfach dadurch erreichte Stabilität der Preise vor. 
2n stillen, weiter vom großen Berkehr gelegenen Orten werden die Detail- 
ŗeise noch immer durch althergebrachte Gewohnheit geregelt und von Zeit zu 
à mit Rücksicht auf die Veränderungen hinsichtlich der Herstellungskosten 
ezw. ber Consumtionsverhältnisse im Geiste der Billigkeit abgeändert. Das 
^ Ģehcn solcher Preisverhältniffe gewährt eine beträchtliche Ersparniß an Zeit 
n Dtühe und setzt der Unsicherheit bei der Berechnung der Ausgaben sowie 
Ct Unredlichkeit gewisse Schranken. 
ļ. 2a es kommen sogar noch gewisse obrigkeitlich vorgeschriebene Preisregu- 
^Mgkll vor. So wird noch jetzt, wenn gewissen Leuten die ausschließliche 
Toi* 616 ^eil der Beamten, der Lehrer, der Arbeiterschaft und der Militärpersonen in 
/»_ C " Vereinen organisât ist. Vgl. bezüglich der Geschichte der Consumvereine 
Pņŗ. u ^ ert -Valleroux, Les associations coopératives en France et á 1 étranger. 
j( r¡ * *8^4; bezüglich der gegenwärtigen Anzahl derselben und ihrer Lage Hans 
sociétés coopératives en Allemagne, in der ,Revue déconomie politique 
onftļ f aris 1892), 1137—1153. Was die Consumvereine zu Gunsten der Consumenten 
Qetijļ C en ' Bestehen angemessener Preisverhältnisse, suchen jetzt, wenn auch noch in 
dun« Umfange, die Producenten, und zwar besonders die Landwirte, durch Grün- 
rnöqe, l ’° n Verkaufsgenossenschaften, Syndikaten, oder wie diese Vereine sonst heißen 
Und iU ^reichen. Dieselben verfolgen den Zweck, den Zwischenhandel zu beschränken 
glichst direct an die Consumenten zu verkaufen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.