Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

4.  Kap.  Die  nichtfreie  Preisbildung.

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Von  den  übertriebenen  Preisen  muß  man  die  Nothpreise  unterscheiden,
dieselben  stellen  sich  da  ein*  wo  eine  Gattung  nothwendiger  Gegenstände  selten
îvird.  Solche  Preise  können  bisweilen  Marktpreise  sein,  ohne  daß  sie  deswegen ­
  gerechtfertigt  wären;  denn  das  Bestehen  eines  Marktes  erweist  sich  nicht
unter  allen  Umständen  als  eine  heilsame  Einrichtung,  es  können  sich  somit  in
Seiten  des  Mangels  auch  ganz  übertrieben  hohe  Marktpreise  bilden.
Die  Affectionspreise  endlich  sind,  so  hoch  sie  auch  steigen  können,
deshalb  nicht  nothwendigerweise  ungerechte.  Wenn  eine  größere  Anzahl  von
Menschen  gewisse  Objecte  hochschätzt,  die  nicht  den  Gegenstand  eines  allgemeinem ­
  Begehrens  bilden,  so  entwickeln  Pch  die  Preise  in  ähnlicher  Weise
Mie  die  Marktpreise;  nur  sind  dieselben  ungewöhnlich  hoch.  Das  ist  z.  B.
à  Handel  mit  Kunstwerken  und  Antiquitäten,  mit  alten  Münzen,  Kupfernen ­
  und  altem  Porzellan  der  Fall.  Man  kann  also  nicht  behaupten,  daß  jenes
"0  Zoll  hohe  und  30  Zoll  breite  und  in  etwa  zwei  bis  drei  Monaten  gemalte
kisterwerk  Meissoniers,  welches  von  seinem  Eigenthümer  um  500000  Frcs.
Erkauft  und  dann  um  850000  weiter  verkauft  wurde,  zu  theuer  bezahlt
worden  sei.
Es  wurde  schon  erwähnt,  daß  der  Preis  gewisser  Gegenstände  in  frühern
Zeiten  gewohnheitsrechtlich  oder  gesetzlich  festgesetzt,  genau  einzuhaltende  Tarife
^gestellt  und  Zuwiderhandlungen  bestraft  wurden.  Noch  heutzutage  finden
'îch  Anklänge  an  die  vielfach  dadurch  erreichte  Stabilität  der  Preise  vor.
2n  stillen,  weiter  vom  großen  Berkehr  gelegenen  Orten  werden  die  Detailŗeise
  noch  immer  durch  althergebrachte  Gewohnheit  geregelt  und  von  Zeit  zu
à  mit  Rücksicht  auf  die  Veränderungen  hinsichtlich  der  Herstellungskosten
ezw.  ber  Consumtionsverhältnisse  im  Geiste  der  Billigkeit  abgeändert.  Das
^  Ģehcn  solcher  Preisverhältniffe  gewährt  eine  beträchtliche  Ersparniß  an  Zeit
n  Dtühe  und  setzt  der  Unsicherheit  bei  der  Berechnung  der  Ausgaben  sowie
Ct  Unredlichkeit  gewisse  Schranken.
ļ.  2a  es  kommen  sogar  noch  gewisse  obrigkeitlich  vorgeschriebene  Preisregu-^Mgkll
  vor.  So  wird  noch  jetzt,  wenn  gewissen  Leuten  die  ausschließliche
Toi* 616  ^eil  der  Beamten,  der  Lehrer,  der  Arbeiterschaft  und  der  Militärpersonen  in
/»_  C "  Vereinen  organisât  ist.  Vgl.  bezüglich  der  Geschichte  der  Consumvereine
Pņŗ.  u ^ ert -Valleroux,  Les  associations  coopératives  en  France  et  á  1  étranger.
j( r¡ *  *8^4;  bezüglich  der  gegenwärtigen  Anzahl  derselben  und  ihrer  Lage  Hans
sociétés  coopératives  en  Allemagne,  in  der  ,Revue  déconomie  politique
onftļ  f aris  1892),  1137—1153.  Was  die  Consumvereine  zu  Gunsten  der  Consumenten
Qetijļ C  en '  Bestehen  angemessener  Preisverhältnisse,  suchen  jetzt,  wenn  auch  noch  in
dun«  Umfange,  die  Producenten,  und  zwar  besonders  die  Landwirte,  durch  Grünrnöqe,
  l ’° n  Verkaufsgenossenschaften,  Syndikaten,  oder  wie  diese  Vereine  sonst  heißen
Und  iU  ^reichen.  Dieselben  verfolgen  den  Zweck,  den  Zwischenhandel  zu  beschränken
glichst  direct  an  die  Consumenten  zu  verkaufen.
            
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