Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

8. Kap. Gemünztes Geld und Münzzeichen. 
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Achtes Kapitel. 
Gemünztes Geld und Münzzeichen. 
Wenn Metalle als Tanschmittel verwendet werden, ist es natürlich von 
8^oßem Vortheil, daß man sich nicht bei jedem Tausche über ihre Qualität zu 
^ñewissern und ihre Quantität abzumessen braucht. So ist man denn darauf 
^fallen, den Gebrauch von Münzen einzuführen, d. h. man ist zur Prägung 
Metallstücken geschritten, auf welchen die Feinheit und das Gewicht der 
^in enthaltenen Menge Goldes, Silbers u. s. w. genau verzeichnet sind. 
Unter Münzfuß versteht man eine gewisse, ihrer Beschaffenheit nach 
ŞNau bestimmte Menge des als Tauschmittel angenommenen Metalls, die seiner 
bxs?bņ^ņg als Werthmesser zu Grunde gelegt wird. Man nimmt also eine 
lmmte Menge, etwa eine Unze, soundsovielgradigen Goldes oder Silbers, 
and Arten dieser Metalle, welchen eine genau vorgeschriebene Quantität 
krn Metalls beigesetzt ist, und verfertigt daraus eine bestimmte Anzahl von 
ìveick^" diesem Herstellungsproceß ist es zwar nicht möglich, kleine Ab- 
rneid^ņ^ņ hinsichtlich des Gewichts und der Feinheit der Münzen zu ver- 
diese sind aber so unbedeutend, daß sie im Verkehr nicht beachtet 
Tg Natürlich müssen in einem jeden Lande alle Münzen und sämtliche 
ein ».Ņittel nach dem angenommenen Münzfuß berechnet werden. So hat 
in <>öilling den zwanzigsten Theil des Werthes eines Sovereigns, so werden 
"'ischland Zwanzig- und Zehnmarkstücke geprägt, die, wie schon der 
besagt, das Zwanzig- resp. Zehnfache des Werthes enthalten, der einem 
ì>enn geprägten Markstücke beigelegt wird. Wir sagen: beigelegt wird; 
ents> C * ^öen nicht alle Arten von Münzen einen dem beigelegten auch wirklich 
'^rechenden realen Werth. 
beruht die Unterscheidung von vollwerthigen Münzen und 
eia^'^Emünzen. Unter den erstem, deren Gesamtheit des Courantgeld 
ģkhalt bildet, sind diejenigen Münzen zu verstehen, welche nach Fein- 
lIn k Ģewicht wirklich so beschaffen sind, wie es auf ihnen durch die 
die ^g zum Ausdruck gebracht ist. Solcher Art sind z. B. die Zwanzigmark-, 
hinge ^ņņrark- und -Frankenstücke. Unter Scheidemünzen versteht man 
also bie Geldstücke, bei denen das gegentheilige Verhältniß stattfindet, die 
sjchîļj?ì"şi^ìļich ihres Feingehaltes oder ihres Gewichtes oder sogar hin- 
iNnthE ""bers beschaffen sind, als man nach ihrer Aufschrift ver- 
Ņietag 'ņûşite. Ja die Münzen letzterer Art können sogar aus einem andern 
gelegt s^g^stellt sein, als in dem betreffenden Lande dem Münzfüße zu Grunde 
^schaff Nichtsdestoweniger wird ihr Tauschwerth nicht nach ihrer wirklichen 
gbnheit, sondern nach der ihnen aufgeprägten, einem Hähern Werthe ent-
	        
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