9. Kap. Der Credit.
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^ alras ». Dasselbe ist schon deshalb unausführbar, weil es eine gemeinschaft-
g Ņiunzgesetzgebung sämtlicher civilisirten Staaten voraussetzt, an deren
erwirklichung gar nicht gedacht werden kann, da sich die verschiedenen
egierungen nicht einmal über minder wichtige Fragen zu einigen vermögen,
'^könnten sie da zu einer Uebereinstimmung in Dingen gelangen, in welchen
le Interessen auf das weiteste auseinandergehen?
. Şo gehört denn in den hoch civilisirten Staaten die Zukunft bis auf
î Eteres aller Voraussicht nach der Goldwährung. Daran vermögen alle Agi-
ñck ^ Agrarier nichts zu ändern. Tie natürlichen Verhältniffe erweisen
^ eben, wie auf so vielen Gebieten, so auch auf demjenigen der Metallpro-
^tion und des Geldwesens stärker als alle noch so wohl gemeinten Versuche
östlicher Regulirung.
Die von den verschiedenen interessirten Staaten beschickte internationale
iņ^ņ^onferenz zu Brüssel vom Jahre 1893 konnte daher zu keinem den Bi-
ìvel^à ^genehmen Resultate führen, und es wären die Vertreter der Staaten,
sich s? "nter der Entwerthung des weißen Metalls zu leiden haben, wenn
Oy, n 9tonb nicht so entschieden für die Aufrechterhaltung der Goldwährung
stahätte, sicherlich in Verlegenheit gerathen. Wie wären sie im
duct'b ^Eìvesen, eine feste Werthbeziehung zwischen dem ziemlich ständige Pro-
c wnsverhältnisse aufweisenden Golde und dem in stätig größern Massen zu
ģb geförderten Silber ausfindig zu machen?
Neuntes Kapitel.
Ter Kredit.
ļjt 0 jj ei cr Handelsverkehr unserer Zeit vollzieht sich in vielen Ländern zum
°hne ^ ^ļ^ile, ohne daß Geld im eigentlichen Sinne des Wortes und auch
beg % st ^ Papiergeld verwendet würde. Man bringt ein weitgehendes System
schxjņ^^ņs und Darleihens, im Umlauf befindlicher Forderungen und Schuld-
^nsat' Anwendung. Häufig nimmt man auch zur gegenseitigen Com
pie m '° n ** er Forderungen seine Zuflucht, d. h. man begleicht eine Forderung,
ap öen"-^" ^manden hat, nur so weit, als man nicht eine Gegenforderung
"u Besitze der erstern Forderung Befindlichen geltend machen kann.
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$ eb L ° rie de la monnaie. Lausanne et Paris 1886.
Ķâmpsķ, Volkswirtschaftslehre.
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