Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Ferner  wäre  es  auch  ein  Irrthum,  wenn  man  meinen  wollte,  cs  müsst
der  Ueberschuß  der  von  einer  Handelsstadt  an  eine  andere  abzuführenden  Beträge ­
  über  die  Gesamtheit  der  von  dieser  der  erstern  geschuldeten  in  Geld  bezahlt ­
  werden;  es  kann  derselbe  vielmehr  in  Gütern  verschiedener  Art,
Attien,  Obligationen  u.  s.  w.  beglichen  werden.
8.  Die  Ausgabe  von  Banknoten.  Unter  Banknoten  (Bankscheinem
Bankzetteln)  sind  die  von  einer  Bank  ausgegebenen  unverzinslichen  und  am
den  Inhaber  lautenden  Scheine  zu  verstehen,  welche  sie  zu  jeder  Zeit  (am
Sicht)  in  Münzen  der  gesetzlichen  Währung  einzulösen  verspricht^.  Wen"
eine  Bank  ihre  Geschäftskunden  dazu  veranlassen  kann,  ihre  Noten  statt  Aleta  -
geld  anzunehmen,  und  diese  Personen  wiederum  ihre  eigenen  Gläubiger  ""
Kunden  dazu  bewegen,  die  Banknoten  gleichfalls  an  Geldes  Statt  in  Zahluuģ
zu  nehmen,  so  werden  diese  in  Circulation  gesetzt,  werden  Umlaufsmit^
und  ermöglichen  der  sie  ausgebenden  Bank,  geradeso  wie  die  Ştaatsregierìnķ
durch  Emission  von  Papiergeld  gewissermaßen  aus  nichts  Werthe  zu  schķ"'
Die  Erfahrung  hat  nun  gelehrt,  daß  in  Ländern,  in  welchen  Metallgeld  ctï '
culirt  und  zugleich  der  Friede  erhalten  bleibt,  wie  das  z.  B.  größtentheils
der  ersten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts  in  England  und  in  den  Vereinig^
Staaten  der  Fall  war  und  gegen  das  Ende  desselben  im  Deutschen  Aeiñ
der  Fall  ist,  die  Banken  Noten  ausgeben  konnten,  welche  eine  beträchtll
Zeit  hindurch  in  Umlauf  blieben,  ohne  daß  sie  bei  den  Kassen  der  Ban
zur  Einwechslung  präsentirt  wurden.  Es  sind  hauptsächlich  drei  Grûnşl
welche  dies  Resultat  herbeigeführt  haben:  1)  ist  die  Verwendung  von  2B e  ^
zeichen  aus  Papier  im  Geldverkehr  vielfach  mit  größer»  Annehmlichkeiten  #  ^
bunden  als  diejenige  von  Münzen;  2)  bewirkte  die  einflußreiche  Stellung
betreffenden  Banken,  daß  sich  die  Geschäftsleute  und  Unternehmer  bei  ^
selben  durch  Annahme  ihrer  Noten  ill  Gunst  setzen  wollten,  mld  zwar  besonb^
dann,  wenn  sie  ihre  Schuldner  waren;  3)  genossen  die  Banken  in  den  betreffen
Gegenden  ein  so  allgemeines  Vertrauen,  daß  sich  nur  wenige  fanden,  r
durch  die  Weigerung,  ihre  Noten  in  Zahlung  zu  nehmen,  unangenehm
bemerkbar  machen  wollen.  . (
Je  kleiner  die  Beträge  sind,  für  welche  Banknoten  ausgegeben  werden,^
weniger  ist  eine  Zurückweisung  derselben  zu  befürchten,  und  so  geschieht  cs
daß  besonders  Noten  ans  geringere  Beträge  zur  Ausgabe  gelangen  und  in  rnh'^
und  friedlichen  Zeiten  ganz  wie  die  gewöhnlichen  Umlaufsmittel,  das  Geld  und
Staatsnoten,  circuliren.  Sie  unterscheiden  sich  aber  von  den  letztern,  falls

'  Die  Ausgabe  derartiger  Creditpapiere  begann  bereits  im  17.  Jahrh"''^e„
Schon  damals  sind  sür  die  rechtlichen  Bestimmungen,  welche  auf  dieselben  Bezug  9
und  noch  gegenwärtig  in  Geltung  stehen,  die  Grundlagen  gelegt  worden.
            
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