Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

9. Kap. Der Credit. 
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l einer übertriebenen Sicherheit ausgestattet, während für einen bedeutenden 
der Privatbanknoten keine hinreichenden Garantien geschaffen wurden. 
b Diejenigen Banken, welche nicht schon am 6. Mai 1844 das Recht 
W besaßen, dürfen nämlich keine Noten und auch die dazu berechtigten 
^ Ņ nicht mehr als einen für jede einzelne Bank bestimmten Betrag, wie er 
j 0 *ļļ aIê festgesetzt wurde, ausgegeben. Hört eine Bank auf, Noten auszugeben, 
or f şie nicht wieder damit beginnen, dagegen brauchen die Banken keinen 
e allvorrath aufgespeichert zu halten. 
q bezüglich der Bank of England wurden indessen gewisse Ausnahmen 
^Niacht. Sie muß nämlich den gesetzlichen Bestimmungen zufolge zur Sicher- 
^r Einlösung des den Banken im allgemeinen gesetzlich zugestandenen 
ļ^îņìôetrags von Noten eine Summe in Staatsschuldenverschreibungen fest- 
jebo* Andererseits darf sie aber so viele Noten ausgeben als sie will, muß 
^ote J Ür ^ ebe Üi,er ben oļļģemeinen gesetzlichen Gesamtbetrag hinaus emittirte 
ben entsprechenden Gegenwerth in Münzen ober Goldbarren bereit halten. 
R, b ^ Q 9egen ist sie auch verpflichtet, Noten gegen Bargeld auszugeben, wenn 
i m f Qrum angegangen wird. Sowohl die Bank of England, welche wie die 
à» besprechenden großen Banken, die Banque de France, die 
fi aiļ( ļ )e Reichsbank, die Oesterreichisch-ungarische Bank und die neu geschaffene 
\if Ca d italia> ein Actieuunternehmen ist, als auch die übrigen englischen 
laut Cn ^ììŗfen keine Noten, die auf einen Betrag unter 5 Pfund Sterling 
$ 0 / n ' ausgeben. Der vom Gesetze für England und Wales gestattete 
Usw Ctr °9 der nicht durch Metall gedeckten Banknoten belief sich auf 
0 000 Pfund Sterling in Noten der Bank of England und un= 
ir 8 500 000 Pfund in solchen anderer Banken, und diese Summe nahm 
vgß ab. Denn wenn eine Privatbank einging, wurde nur gestattet, 
^şmntbetrag der nicht metallisch gedeckten Noten der Bank of 
^rineh^â um ^îvei Drittel ber von der eingehenden Bank ausgegebenen Noten 
betx a wurde. So kommt es, daß der gegenwärtig circulirende Gesamt- 
dtib ben erstrti 9 cr Roten im Vergleich mit der gegenwärtigen Bevölkerungszahl 
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Raffen, nur daß in diesen Ländern auch Noten im Betrage von nur 
Unb ^ Ur Ausgabe gelangen durften, und daß alle Notenbanken das 
Ah o b "^e Recht erhielten, falls sie einen gleichwertigen Borrath von Courant- 
gesķtzteņ^oņ Barren in ihren Kellern bereit halten würden, über den fest- 
Gesamtbetrag hinaus Noten zu emittiren. 
te 3uii rt Frankreich ist das Bankwesen auf eine ganz andere Weise 
Wie in vielen andern Staaten, besitzt auch in diesem Lande nur 
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be %n ,eni ģogenwärtigen Reichthum von England und Wales nicht ein Viertel 
9en ausmacht, welcher im Jahre 1844 in Umlauf war. 
W bnIi * e Urschriften wurden im Jahre 1845 auch für Schottland und 
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