Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.

Wird  für  die  ärmern  Bevölkerungsschichten  keine  genügende  Sorge  getragen, ­
  so  bedeutet  die  Entwicklung  der  Civilisation  nur  für  eine  Minderzah
einen  Fortschritt,  für  die  Mehrheit  der  Menschen  hingegen  eine  traurķ
Verschlechterung  ihrer  Lage,  und  treten  jene  beklagenswerthen  Zustände  ein,
von  denen  die  Geschichtschreiber  fast  aller  Epochen  nur  zu  viel  Schlimme
zu  berichten  haben.  Doch  lassen  sich  den  Fällen,  in  welchen  dem  Reichthu  ^
und  der  Bildung,  ja  einer  maßlosen  Ueberfeinerung  der  Reichen  die  un
würdige  Abhängigkeit  und  vielfach  das  wirkliche  Elend  zahlreicher  -sklave^
und  Leibeigener  gegenüberstand,  auch  lichte  Bilder  freundlicher  Fürsorge  ^
Reichen  und  Mächtigen  für  ihre  Untergebenen  und  väterlicher  Sorgfalt  soga
von  seiten  derjenigen  Staaten  entgegenstellen,  in  welchen  die  Hähern  K  lasst
allein  politisch  berechtigt  oder  wenigstens,  wenn  auch  nicht  allein  berechn^
so  doch  ausschließlich  maßgebend  waren.  Mochte  auch  die  Lage  der
hängigen  und  der  wirtschaftlich  Schwachen  überhaupt  im  alten  römischen  M
reiche,  solange  die  Mehrheit  seiner  Bevölkerung  noch  im  Heidenthum  le  ^
vielfach  sehr  traurig  sein;  mochte  es  auch  den  niedern  Ständen  in  der
des  frühern  Mittelalters  nicht  viel  besser  gehen;  mochten  auch  die  Sklaven  l
den  englischen,  den  spanischen,  den  holländischen  und  in  andern  Kolonien  *
16.,  17.  und  18.  Jahrhunderts  in  der  elendesten  Lage  sich  befinden  und
russischen  Leibeigenen  noch  in  unserem  Jahrhundert  bedauernswerthe  Gşşşi
sein:  so  darf  man  deshalb  doch  nicht  glauben,  daß  die  untern  Volksklassen
der  Regel  dem  Elende  preisgegeben  waren.  Die  Zustände  des  spätern  91 1
alters,  die  Zeiten  Heinrichs  IV.  und  Ludwigs  XIII.  von  Frankreich,  H  ö
Theresias  und  Josephs  II.,  die  für  das  Gemeinwohl  getroffenen  Mäßreg^
in  der  alten  preußischen  Monarchie  und  in  Bayern  sowie  auch  die  in  .
Tagen  in  vielen  Ländern  so  gewaltig  entwickelte  staatliche  Fürsorge  und  c '^
die  gegenwärtig  weit  eifriger,  als  man  oft  glaubt,  geübte,  so  heilsam  mirle"
Wohlfahrtsthätigkeit  sehr  vieler  Unternehmer,  von  der  in  diesem  Vuche  ^
manche  glänzende  Beispiele  erwähnt  werden  konnten  und  sogleich  noch  nH '
die  Rede  sein  wird,  beweisen  zur  Genüge,  daß  die  Fortschritte  der  Civilisa  ^
mit  der  Zunahme  des  Wohlbefindens  der  Volksmassen  sehr  wohl  vereinbar  st
Viertens  endlich  sollen  die  Reichen  und  die  eigentlich  Armen,  d.  hjenigen,
  die  sich  das  genügende  Auskommen  durch  ihre  Arbeit  entweder
nicht  oder  nur  zum  Theil  verschaffen  können,  untereinander  in
Beziehungen  treten,  deren  Ausdehnung  sich  nach  dem  Maße  und  dem  Ums
der  Vermögensungleichheiten  zu  richten  hat.
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eine  gewisse  Bildung  nachweist,  sowie  jedem,  der  eine  directe  Steuerleistung  zu
hat,  noch  eine  weitere  Stimme  einräumt,  und  vielen  Wählern  zwei  bezw.  drei  w
zuspricht,  hat  sehr  viel  für  sich  und  ist  ganz  geeignet,  gewissen  Grotzstaaten  a
bild  empfohlen  zu  werden.
            
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