Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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III.  Buch.  Die  Bertheilung  der  Güter.

wärtig  die  Frage  auswerfen,  ob  es  nicht  gerathen  wäre,  daß  die  europäischen
Nationen,  welche  die  Länder  im  Innern  von  Afrika  unter  sich  vertheilen,  die
Eingeborenen  einem  derartigen  Regime  unterwürfen.
Wer  die  Existenzverhältnisse  der  nunmehr  gänzlich  von  den  Weißen
trennten  Negerbevölkerung  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  kennt,  wer
weiß,  was  die  Worte  Freiheit  und  Gleichheit  für  dieselbe  zu  bedeuten  habew
muß  sich  überzeugen,  wie  viel  vortheilhafter  für  die  Schwarzen  eine  Art  voi
glebae  adscriptio  gewesen  wäre,  welche  eine  jede  Negerfamilie  in  eine  mapvolle ­
  Abhängigkeit  von  einem  verantwortlicheil  Schutzherrn  gebracht  hätte.  şş
jetzige  System  schrankenloser  Freiheit  hat  mit  der  Sklaverei  einen  SM
den  gänzlichen  Mangel  an  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  so  tief  stehen  e
Negerrasse í .
Uebrigens  ist  es  auch  anderwärts  vorgekommen,  daß  die  Aufhebung,
artiger  Abhängigkeitsverhältnisse  den  Hoffnungen  der  Betheiligten  in  şş
Resultaten  nicht  entsprochen  hat.  Die  im  Jahre  1861  emancipirte  unsre
Bevölkerung  Rußlands  hat  aus  dem  großherzigen  Acte  Kaiser  Alexanders  •
nur  zweifelhaften  Vortheil  gezogen.  Viele  der  frühern  Leibeigellen  sind  in^
Hände  von  Geldverleihern  gerathen,  welche  sie  in  eine,  derart  traurige  La^
versetzten,  daß  sie  übler  daran  waren  als  früher  unter  ihren  Gutsherren,  11
so  manche  andere  iilußten  gewahr  werden,  daß  die  Herrschaft  der  Dors  ^
meinde  lästiger  sein  kann  als  diejenige  ihrer  alten  Herren.  In  andern  u  ^
hingegen  und  besonders  da,  wo  ein  intensiver  Landwirtschaftsbetrieb  an
Stelle  eines  extensiven  tritt  nnb  wo  man  die  Dienst-  wie  die  Naturalleistung
durch  Geldzahlungen  ersetzt,  werden  die  Feudallasten  lästig,  ja  un  ertrag  ^
und  ist  eine  billige  Ablösung  derselben  eine  Wohlthat  für  beide  Theile,^
die  unfreiwillige  Arbeit  unter  solchen  Umständen  verderblich  wirkt  und
bestens  hinter  der  freien  an  Wirksamkeit  weit  zurücksteht.  ^  ^
Was  sodann  die  auf  pers  önl  i  cher  U  nsreiheit  beruhende  F ü ^ fIt
der  socialen  Organisation  anlangt,  so  ist  dieselbe  in  ihren  ^
Graden,  der  Sklaverei  und  der  Leibeigenschaft,  von  der  soeben  als  T cU  f)ļ
bezeichneten  wesentlich  verschieden,  obgleich  diese  letztere,  z.  B.  im  europaü  ^
Mittelalter,  vielfach  aus  der  totalen  Unfreiheit  sich  entwickelt  hat  und  ^  ^
das  gleichfalls  während  des  Mittelalters  und  am  Ausgang  desselben  n"  ^
oft  vorgekommen  ist  —  auch  zu  verschiedenen  Malen  diese  tiefern  Formen
socialen  Entwicklung  zur  Folge  hatte.

'  Siehe  Cl.  Jannet  und  W.  Kämpfe  a.  a.  O.  533  ff.  Daselbst  st»  ^che»
nähere  Angaben  über  die  Übeln  Folgen  und  die  zum  Theil  geradezu  ungey^
Zustände,  welche  die  ganz  unvermittelte  Negeremancipation  in  manchen  Gegen
sich  zog.
            
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