7. Kap. Auf Feudalprincip u. persönl. Unfreiheit aufgebaute soc. Ordnung. Z88
Tie Sklaverei läßt sich als die Form der Unfreiheit bezeichnen, welche
dem Herrn verstattet, den Unfreien nicht als eine Person zu behandeln
'e durch Familienbande mit andern in Beziehungen steht, sondern als ein
ejen. das von dem Eigenthümer fast ohne Einschränkung nach Belieben be-
şi, gestraft und verkauft werden kann.
Allerdings hat sich die Behandlung der Sklaven durch die Güte und das
bu* bCr Herren, durch den heilsamen Einfluß der öffentlichen Meinung oder
rch die Einwirkung der religiösen Ideen und Gefühle oftmals günstiger ja
Mmrögiiü # W @efe%, g. 8. #on hn ersten Mr,
Udert der römischen Kaiserzeit \ Schutzmaßregeln zu ihren Gunsten getroffen,
^rner haben da, wo die Herren inmitten ihrer Sklaven lebten, häufig freund-
^e Beziehungen zwischen beiden Theilen geherrscht. Gutherzige, gebildete und
lind ^eute suchen sich immer freundlich zu ihren Untergebenen zu stellen,
so bestanden denn solche angenehme Verhältniffe z. B. auch auf vielen
unzungen der nordamerikanischen Südstaaten. Ja sogar, wenn die Sklaven
«rbe'i^ŗņ. herrschaftlichen Haushalt gehören, sondern auf entfernten Landgütern
lten. ist es im allgemeinen im Jntereffe des Herrn gelegen, allerdings eine
U cb 9C AE unter ihnen aufrecht zu erhalten, grausame Behandlung und
ranstrengung jedoch zu verhindern und durch Belohnungen zum Fleiß cm=
hat "en. So sehr man auch die Sklaverei als Institution verabscheuen muß,
llnb doch bei der Beurtheilung derselben ruhig und objectiv vorzugehen'
'"chî ohne weiteres den grauenhaften Schilderungen Glauben zu schenken,
to ' ,c gelegentlich des nordamerikanischen Bürgerkrieges entworfen
kn. Auch lasten sich zweifellos verschiedene Grade der Berderblichkeit der
fooniiT' ""Heiden. Wer wollte läugnen, daß die Schwarzen in den
dghi 'à ""d portugiesischen Kolonien Amerikas, wo der Einfluß der Religion
''gen! ba ^ ^ re Wellung so ziemlich derjenigen der europäischen Leib-
«tm ö !! 9lci * marb "nd ihnen wenigstens die Uebung der religiösen Pflichten
detz ' şi'h '"eist bester befanden als die Sklaven der Römer zur Zeit
à Augustus, da die Cultur auf das höchste entwickelt, das reli-
^eben aber in tiefen Verfall gerathen war!
Astati ^^î'destoweniger ist die Sklaverei, soweit es die Verhältniffe nur irgend
diesel^' "^"schaffen, und zwar aus den folgenden Gründen: 1. wird durch
fö rbcrt C ' m °9 şiê ""ch noch so mild gehandhabt werden, die Unmoralität 6r=
ll. y u " b 'st sie einem anständigen Familienleben durchaus nicht förderlich;
^ 'hl die Gewalt, welche sie dem Herrn einräumt, mit der christlichen Lehre
5 îoard die Castration und die eigenmächtige Tödtung der Sklaven für ein
""d Unf Cn . crf iört und denselben wegen grausamer Behandlung, unzureichender Kost
"''chm Zumuthllngen ein Beschwerderecht bei der Obrigkeit eingeräumt (Ferd
br, Geschichte des römischen Rechts II (3. Aufl. Bonn 1861), 61.