402 III. Buch. Die Vertheilung der Güter.
ganz anderer Weise rege erwiesen haben, als das jenseits des Oceans der
Fall war.
Daß die deutschen Cartelle die um das Jahr 1880 so niedrigen Preise
für die Erzeugnisse der betreffenden Industriezweige, welche durch die rücksichts
lose Concurrenz der verschiedenen Unternehmen untereinander ungebührlich herab
gedrückt waren, wieder in die Höhe brachten, kann ihnen durchaus nicht zum
Vorwurf gemacht werden. Hängt doch auch das Niveau der Arbeitslöhne
von genügend einträglichen Verkaufspreisen der verschiedenen Erzeugnisse ab.
Wenn aber auch vollkommen anerkannt werden muß, daß die Cartelle
auf die Reguliruug uud die Regelmäßigkeit der Production sowie auf die
Preisverhältnisse einen beträchtlichen Einfluß auszuüben berufen sind, und daß
etwaige übertriebene Vertheuerungsgelüste derselben schon aus dem Gründe
wenig Aussicht auf Erfolg haben dürften, weil die heutzutage so überaus ver
breitete Neigung der öffentlichen Meinung, den Staat zum Einschreiten auf
zufordern, schnell bereit wäre, den Erlaß von gesetzlichen Schutzmaßregeln gegen
die Cartelle zu veranlassen, so darf doch der wohlthätige Einfluß dieser Ver
bindungen auch nicht überschätzt werden. Es mag ja sein, daß dieselben in
manchen Fällen, statt sich gegenseitig zu bekämpfen, durch friedliche Uebereiu-
kunft zu einer Verständigung gelangen werden. Nichtsdestoweniger wird cs
stets Gruppen von Cartellen geben, die unter viel günstigern Bedingungen
arbeiten als andere, z. B. infolge der Nähe der Kohlenlager und anderer
solcher Umstände. Kann nun aber unter solchen Verhältnissen angesichts
der Charaktereigenschaften der meisten Menschen, wie sie nun einmal sind,
erwartet werden, daß die rücksichtslose Ausnutzung derartiger Vortheile gegen
über in- oder gar ausländischen Concurrenten aufhören werde (
Immerhin kann es nicht wunder nehmen, daß sich die Gesetzgebung und
die Rechtsprechung den Cartellen gegenüber in Europa anders verhalten hat
als in den Vereinigten Staaten. In unserem Welttheil ist man gegen die
selben bisher nicht eingeschritten und sind mid) die gegen deren Bestand er
hobenen gerichtlichen Klagen abgewiesen worden K
i Ziehe die Abhandlung über die Cartelle im Staatslexikon der Görresgesellschaft
III (Freiburg 1894), 609—622. A. Stein mann-Buch er, Wesen und Bedeutung
der gewerblichen Cartelle, in Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung re. XV. Bd. (1891).
Cl. Jannet und W. Kämpfe a. a. O. 595 ff.