Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

402  III.  Buch.  Die  Vertheilung  der  Güter.
ganz  anderer  Weise  rege  erwiesen  haben,  als  das  jenseits  des  Oceans  der
Fall  war.
Daß  die  deutschen  Cartelle  die  um  das  Jahr  1880  so  niedrigen  Preise
für  die  Erzeugnisse  der  betreffenden  Industriezweige,  welche  durch  die  rücksichtslose ­
  Concurrenz  der  verschiedenen  Unternehmen  untereinander  ungebührlich  herabgedrückt ­
  waren,  wieder  in  die  Höhe  brachten,  kann  ihnen  durchaus  nicht  zum
Vorwurf  gemacht  werden.  Hängt  doch  auch  das  Niveau  der  Arbeitslöhne
von  genügend  einträglichen  Verkaufspreisen  der  verschiedenen  Erzeugnisse  ab.
Wenn  aber  auch  vollkommen  anerkannt  werden  muß,  daß  die  Cartelle
auf  die  Reguliruug  uud  die  Regelmäßigkeit  der  Production  sowie  auf  die
Preisverhältnisse  einen  beträchtlichen  Einfluß  auszuüben  berufen  sind,  und  daß
etwaige  übertriebene  Vertheuerungsgelüste  derselben  schon  aus  dem  Gründe
wenig  Aussicht  auf  Erfolg  haben  dürften,  weil  die  heutzutage  so  überaus  verbreitete ­
  Neigung  der  öffentlichen  Meinung,  den  Staat  zum  Einschreiten  aufzufordern, ­
  schnell  bereit  wäre,  den  Erlaß  von  gesetzlichen  Schutzmaßregeln  gegen
die  Cartelle  zu  veranlassen,  so  darf  doch  der  wohlthätige  Einfluß  dieser  Verbindungen ­
  auch  nicht  überschätzt  werden.  Es  mag  ja  sein,  daß  dieselben  in
manchen  Fällen,  statt  sich  gegenseitig  zu  bekämpfen,  durch  friedliche  Uebereiukunft
  zu  einer  Verständigung  gelangen  werden.  Nichtsdestoweniger  wird  cs
stets  Gruppen  von  Cartellen  geben,  die  unter  viel  günstigern  Bedingungen
arbeiten  als  andere,  z.  B.  infolge  der  Nähe  der  Kohlenlager  und  anderer
solcher  Umstände.  Kann  nun  aber  unter  solchen  Verhältnissen  angesichts
der  Charaktereigenschaften  der  meisten  Menschen,  wie  sie  nun  einmal  sind,
erwartet  werden,  daß  die  rücksichtslose  Ausnutzung  derartiger  Vortheile  gegenüber ­
  in-  oder  gar  ausländischen  Concurrenten  aufhören  werde  (
Immerhin  kann  es  nicht  wunder  nehmen,  daß  sich  die  Gesetzgebung  und
die  Rechtsprechung  den  Cartellen  gegenüber  in  Europa  anders  verhalten  hat
als  in  den  Vereinigten  Staaten.  In  unserem  Welttheil  ist  man  gegen  dieselben ­
  bisher  nicht  eingeschritten  und  sind  mid)  die  gegen  deren  Bestand  erhobenen ­
  gerichtlichen  Klagen  abgewiesen  worden  K
i  Ziehe  die  Abhandlung  über  die  Cartelle  im  Staatslexikon  der  Görresgesellschaft
III  (Freiburg  1894),  609—622.  A.  Stein  mann-Buch  er,  Wesen  und  Bedeutung
der  gewerblichen  Cartelle,  in  Schmollers  Jahrbuch  für  Gesetzgebung  re.  XV.  Bd.  (1891).
Cl.  Jannet  und  W.  Kämpfe  a.  a.  O.  595  ff.
            
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