Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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III.  Buch.  Die  Verkeilung  der  Güter.

Arbeiter  hervorgegangene  Organisationen,  für  die  einschlägigen  Interessen  des
vierten  Standes  Bedeutendes  leisteten;  wahrend  in  Frankreich  die  charitative
Thätigkeit  zahlreicher  religiöser  Orden  und  die  theilweise  schon  von  alter  Zeit
her  datirende  Wohlfahrtsthätigkeit  eines  guten  Theiles  der  Unternehmer  zu
Gunsten  ihrer  Untergebenen  gleichfalls  ein  staatliches  Einschreiten  gar  nicht  oder
doch  weniger  nöthig  erscheinen  ließen  und  infolgedeffen  ailch  die  Anhänger  des
staatlichen  Eingreifens  in  diese  Fragen  die  betreffenden,  in  den  letzten  Jahren
von  der  Staatsregierung  eingebrachten  Vorlagen  sowie  die  Vorschläge  verschiedener ­
  Abgeordneten  mit  großer  Gründlichkeit  und  in  aller  Ruhe  behandelten,
so  daß  diese  Vorlagen  noch  immer  nicht  Gesetz  geworden  sind  —  ist  der  Aufbau ­
  der  diesbezüglichen  staatlichen  Organisationen  in  Deutschland  schnell  genug
vor  sich  gegangen.
Mag  man  über  deren  Zweckmäßigkeit  denken,  wie  man  will,  und  kann
man  auch  der  Meinung  sein,  daß  es  gerathener  gewesen  wäre,  das  angestrebte
Ziel  auf  anderem  Wege  zu  erreichen,  so  kann  doch  dem  Staate  unmöglich
principiell  das  Recht  abgesprochen  werden,  gesetzliche  Vorschriften  dieser  Art
zu  erlassen  und  dafür  zu  sorgen,  daß  Unternehmer  und  Arbeiter  auf  diesem
Gebiete  ihre  Pflicht  erfüllen,  und  zwar  in  der  Weise,  daß  die  erstern,  soweit
die  Löhne  nicht  genügend  hoch  sind,  um  in  allen  durch  die  großen  Wechselfälle
  des  Lebens  erwachsenden  Leiden  davon  die  erforderlichen  Kosten  zu  bestreiten ­
  ,  entsprechende  Beitrüge  leisten  und  die  letztern,  soweit  es  ihnen  die
Verhältnisse  ermöglichen,  gleichfalls  für  einen  Theil  der  Kosten  aufkommen.
Am  Ende  wäre  es  ja  ohne  den  gewaltigen  staatlichen  Apparat,  überhaupt
ohne  Anwendung  unmittelbaren  staatlichen  Zwanges  möglich  gewesen,  das
nunmehr  auf  dem  Wege  gesetzlicher  Röthigung  und  Organisation  Verwirklichte ­
  int  Wege  eines  wirksamen  Haftpflichtgesetzes  und  einer  staatlich  begünstigten ­
  freien  Vereinsbewegung  sowie  durch  unbehindertes  Wirkenlaffen  und
einsichtsvolle  Unterstützung  der  religiösen  und  sittlichen,  das  Pflichtgefühl  der
hohen  wie  der  niedern  Klassen  so  mächtig  fördernden  Factoren  zu  erreichen,
und  auf  diese  Art  hätte  man  das  erstrebte  Ziel  vielleicht  sogar  in  größerer
Vollkommenheit,  mit  geringern  Kosten  und  in  einer  für  die  Förderung  des
socialen  Friedens  zwischen  reich  und  arm,  Herren  und  Unternehmern  vortheilhaftern
  Weise  erreicht.  Wie  dem  aber  auch  sei:  so  viel  steht  fest,  daß
die  deutsche  Arbeiterversicherung  mit  ihren  umfassenden  Organisationen  ein
gewaltiger  Ban  ist,  welcher  viel  des  Guten  stiftet,  grellen  Uebelständen  abgeholfen ­
  hat  und  noch  immer  vorbeugt,  und  daß  die  ziemlich  gleichzeitig  zur
Durchführung  gelangten  analogen  staatlichen  Maßregeln  Oesterreichs  von  den
gleichen  Erfolgen  gekrönt  waren.
Auch  dürfte  es  keinem  Zweifel  unterliegen,  daß  sich  noch  andere  Staaten
bewogen  finden  werden,  das  Beispiel  dieser  beiden  Länder  in  größerem  oder
            
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