11. Kap. Trügerische Lösungen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. 435
7. die staatliche Besitznahme und Verwaltung von Grund
und Boden, in dem Sinne, daß der Staat die gesamte Grundrente (siehe
1. Kapitel dieses Buches) für sich in Beschlag nimmt. In unsern Tagen
ist Henry George als der hervorragendste Vertheidiger dieser Maßregel auf
getreten. Dieselbe wurde noch vor wenigen Jahren von gewisser Seite als
Universalmittel gegen alle socialen Leiden gepriesen, während sie gegenwärtig
kaum mehr einer eingehenden Widerlegung bedarf, da sich die radicalen Ele
mente immer mehr dem eigentlichen Socialismus zugewendet haben. Wie die
Socialisten, führt auch Henry George Elend und Laster auf die Ungleichheit
der Vermögensverhältnisse zurück; aber er richtet seine Angriffe ausschließlich
gegen eine Klaffe reicher Leute und will nicht alle Arten von arbeitslosem
Einkommen, sondern nur die Grundrente confisciren. Ferner setzt auch er
auf seiten derjenigen, welchen die Verwaltung der den Privatleuten abge
nommenen Reichthümer zufallen würde, eine vollkommene Gerechtigkeitsliebe
und überaus große Weisheit voraus. Aber er glaubt diese schönen Eigen
schaften auch bei den gewerblichen und commerciellen Unternehmern und ihren
Arbeitern sowie bei den Konsumenten zu finden und will daher diese Arten
don Unternehmern der staatlichen Enteignung nicht unterwerfen. Dergestalt
bereinigen sich bei ihm in einer Person die Truggebilde derjenigen, welche die
sreie Concurrenz verwerfen, und derer, die sie preisen. Außerdem verlangt Henry
George aber auch noch etwas vollständig Unmögliches. Wir haben gesehen
(S. 323 u. 324), daß es in sämtlichen seit langer Zeit civilisirten Ländern
infolge der langen Herrschaft der Cultur und der unaufhörlichen, im Laufe
ber Zeiten vollzogenen Verbesserungen unmöglich ist, die Höhe der Grundrente
ZU bestimmen oder, wenn das selbst möglich wäre, festzustellen, wer dieselbe
bezieht. Der Vorschlag Henry Georges geht also darauf hinaus, unbekannten
Personen etwas Unbekanntes abzunehmen.
Weniger revolutionär als das System dieses Schriftstellers ist der Vor
schlag I. St. Mills und anderer, die gesamte zukünftig entstehende Grund
rente oder doch einen Theil derselben zum Besten des Staates mit Beschlag
zu belegen. Aber auch gegen diese Idee lassen sich sehr begründete Ein
sendungen erheben. Wie kann man eine Art von arbeitslosem Einkommen
Untasten, die andern Arten hingegen frei ausgehen lassen wollen?
Dann ist es aber auch, wie schon gesagt, sehr schwer und vielfach sogar
rrin unmöglich, zu bestimmen, wieviel von der Rente das Ergebniß vorge
nommener Verbesserungen und demgemäß mit der vorgeschlagenen Maßregel
zn verschonen ist, wieviel hingegen als das ausschließliche Resultat der durch
bie Lage des betr. Grundstücks und andere dergleichen Umstände bedingten
günstigen Verhältnisse, an deren Schaffung der Eigenthümer keinen Antheil
^t. erscheinen muß. Wenn die von I. St. Mill und andern vorgeschlagenen
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