Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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IV.  Buch.  Nachträge.

kommensteuer  verhältnißmäßig  niedriger  sei  als  die  von  dem  Unternehmer  entrichtete, ­
  damit  die  eine  Ungleichheit  die  andere  wett  mache.  Ganz  besonders
nothwendig  erweist  sich  die  Einführung  einer  progressiven  Einkommensteuer  in
den  Ländern,  in  welchen  die  niedern  Klaffen  nicht  durch  humane  Gesetze  geschützt ­
  sind,  und  die  Reichen  ihr  Vermögen  behaglich  genießen,  ohne  bedeutende
sociale  Verpflichtungen  oder  hervorragende  charitative  Leistungen  auf  sich  zu
nehmen.  Die  Zahlung  derselben  muß  hier  als  ein  allerdings  ungenügender,
trauriger  Ersatz  für  die  Unterlassung  socialer  Pflichterfüllungen  betrachtet
werden.
Die  dem  Recht  und  der  Billigkeit  am  meisten  entsprechende  Form  dieser
Steuergattung  ist  die  folgende.
Man  darf  annehmen,  daß  eine  jährliche  Einnahme  von  1000  Mark  das
Minimum  ausmacht,  über  welches  eine  Familie  verfügen  muß,  um  ein  von
harten  Entbehrungen  freies,  anständiges  Leben  führen  zu  können,  und  daß  demnach ­
  die  sich  nicht  höher  belaufenden  Einkommen  von  directen  Steuern  frei  bleiben
müssen.  Die  Einkommen,  welche  über  diesen  Betrag  hinausgehen,  mögen  hingegen ­
  der  Besteuerung  unterliegen.  Dabei  sollte  man  sich  aber  stets  gegenwärtig ­
  halten,  daß  etwa  die  ersten  500  Mark  Einkommen,  welche  jemand
über  1000  Mark  hinaus  besitzt,  für  den  Eigenthümer  weit  nothwendiger  sind
als  die  diesen  Betrag  überschreitenden  Mehrbeträge.  Weitere  500  Mark  sind
schon  minder  nothwendig  und  befriedigen  weniger  dringende  Bedürfnisse  als
die  ersten  500  Mark,  aber  immer  noch  dringendere  als  die  dritten  500  Mark.
Und  so  steigert  sich  die  Abnahme  des  Grades  der  Dringlichkeit  mit  jedem
neuen  Mehrbetrag  von  500  Mark,  bis  man  zu  einem  Punkte  anlangt,  bei
welchem  eine  solche  Rücksichtnahme  auf  die  Verhältnisse  der  Steuerzahler  außer
acht  bleiben  kann  und  von  welchem  an  eine  progressive  Steigerung  der  Steuerschuldigkeiten ­
  aufzuhören  hat.  Eine  wahrhaft  rationelle  progressive  Einkommensteuer ­
  muß  also  in  der  Weise  organisirt  werden,  daß  man  die  großen
Einkommen  nach  der  Höhe  ihres  Betrages  gleichmäßig  besteuert,  für  die  kleinern
hingegen  die  Steuerlasten  progressiv  herabsetzt  und  ein  sogenanntes  Existenzminimum ­
  gänzlich  steuerfrei  läßt.
Uebrigens  kann  dem  Princip,  die  Besteuerung  müsse  sich  von  dem  Grundsatz ­
  leiten  lassen,  daß  das  den  Einzelnen  aufzuerlegende  Opfer  möglichst  gleich
sei,  auch  noch  in  anderer  Weise  Rechnung  getragen  werden.  Man  kann  z.  B.
auf  die  Kinderzahl  der  Familien,  auf  die  Sorge  für  subsistenzlose  Angehörige
und  auch  auf  den  unsichern  und  vorübergehenden  Charakter  des  betreffenden
Einkommens  Rücksicht  nehmen.  Auf  das  alles  werden  wir  bei  der  Besprechung ­
  der  einzelnen  Steuerarten  noch  einzugehen  haben.
Es  kann  nun  allerdings  der  Einwand  erhoben  werden,  daß  alle  Bemühungen ­
  zur  Herstellung  gleichmäßiger  Wirkungen  der  Steuern  durch  die
            
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