Full text: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

462 
IV. Buch. Nachträge. 
unstreitig weit schwerer getrosten als die andern. Trotz alledem hat der 
Umstand, daß man sich der Entrichtung der Gebäude- und Miethstcner 
wenigstens bis zu einer gewissen Grenze nicht entziehen kann, die Folge ge 
habt, daß sie bei der Aufbringung der für den Staatsschatz u. s. w. erforder 
lichen Mittel bevorzugt wird und auf eine Abschaffung derselben keine Aus 
sicht besteht. 
4. Indirecte Steuern vom Verbrauche einzelner Güter. 
Dieselben zerfallen in drei Hauptabtheilungen: a) die auf die Verfertigung 
und auf den Verkauf einzelner Güter, z. B. des Tabaks und des Brannt 
weins, gelegten Steuern; b) die auf die Einfuhr einzelner Waren in das 
Inland, bisweilen auch auf die Ausfuhr von Artikeln ins Ausland gelegten 
Zölle; und endlich c) die bei der Einfuhr bestimmter Güter in gewisse Ge 
biete des Inlandes selbst und namentlich in große und größere Städte er 
hobenen Auflagen, die sogen. Verzehrungssteuern. Derart war die bis vor 
mehreren Jahren in Preußen übliche Mahl- und Schlachtsteuer; derart sind 
ferner: die noch minier in Oesterreich von geistigen Getränken und Fleisch aller 
Art erhobene Verzehrungssteuer — Brod und Mehl bleiben steuerfrei — ; der 
dazio consumo in Italien, der von Brod und Mehl, Fleisch und geistigen 
Getränken, ja sogar von Gemüsen zu entrichten ist; der Octroi in Frankreich 
und mehrere analoge Abgaben in Spanien, die in diesem Lande erst unlängst 
Krawalle hervorgerufen haben. Uebrigens wird diese Steuergattung in allen 
diesen Ländern nur von Municipalbehörden erhoben und ausschließlich für 
communale Zwecke verwendet. 
Was sodann die erste Art dieser Steuern anlangt, so ist in England 
die Besteuerung des Tabaks und des Branntweins von großer Bedeutung. 
Die Erträgnisse derselben machen in Gemeinschaft mit den Ergebnisten der 
Zölle mehr als die Hälfte der gesamten Staatseinnahmen aus, und. die Tabak 
steuer ist in diesem Lande in der Weise geordnet, daß der Tabakbau im Jn- 
lande gänzlich verboten, die Einfuhr aber mit sehr hohen Zöllen belastet ist. 
In Deutschland hingegen ist die Cultur der Pflanzen erlaubt, was bei der 
Besteuerung zu mancherlei Schwierigkeiten Anlaß bietet. Auch sind in Deutsch 
land die auf die Erzeugung gewisser Producte gelegten Steuern und die Zölle 
überhaupt sehr bedeutend, und die geplante Weinsteuer als eine abermalige 
Belastung der Production und des Consums eines wichtigen und noch dazu 
gesunden Stürkungs- und Genußmittels kann nur als etwas sehr Beklagens- 
werthes bezeichnet werden K Wenn auch infolge der neuen Handelsverträge 
i Alexander Meyer, Die neuen Steuern auf Tabak und Wein, in »Die 
Nation' XI. Bd., 1. Theil (Berlin, October 1893 bis April 1894), 3 ff. 81 ff. Diese 
Aufsätze enthalten auch einen Hinweis auf die einschlägigen Verhältnisse Englands.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.