Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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IV.  Buch.  Nachträge.

üche  Form  der  Besteuerung,  die  in  wohlthuendem  Gegensatze  zu  den  harten,
aus  dem  Mittelalter  überkommenen  Steuerarten  stehe,  mit  den  schönsten  Worten
vertheidigt  und  gepriesen,  um  später  desto  härter  angegriffen  und  als  eine
ungerechte  Belastung  der  niedern  Volksklasien  hingestellt  zu  werden.
Beide  Anschauungen  machen  sich  einer  Uebertreibung  schuldig  und  fasten
eine  verwickelte  Frage  höchst  oberflächlich  auf.  Unter  Umständen  stehen  allerdings ­
  die  Verbrauchsauflagen  mit  den  meisten  Grundsätzen,  welche  im  Steuerwesen ­
  maßgebend  sein  sollten,  in  Widerspruch.  Es  kommt  vor,  daß  sie  die
Producenten  und  die  Händler  ruiniren,  weil  sie  nicht,  wie  man  das  voraussetzte, ­
  überwälzt  werden  können.  Auch  sind  sie  vielfach  durch  die  behufs  ihrer
Einhebung  befolgte  Methode  dem  Productionsprocesse  abträglich  oder  lenken
—  wie  das  auch  bei  dem  Bestehen  hoher  Schutzzölle  vorkommt  —  die  industrielle ­
  Thätigkeit  auf  falsche  Bahnen.  Sodann  lassen  sie  sich  nicht  ohne  große
Kosten  einheben,  indem  dazu  ein  zahlreiches  Beamtenpersonal  benöthigt  wird.
Sie  befördern  ferner  den  Schmuggel  und  die  Verheimlichung  der  Production.
Vor  allem  aber  sind  die  durch  diese  Steuern  auferlegten  Lasten  nicht  gerecht  vertheilt. ­
  Kleine  Producenten  und  Händler  können  dieselben  weniger  leicht  überwälzen ­
  als  große  und  haben  unter  den  infolge  dieser  Auflagen  bei  der
Production  und  dem  Verkauf  sich  ergebenden  Unbequemlichkeiten  und  Widrigkeiten ­
  mehr  zu  leiden.  Was  aber  die  Consúmente»  betrifft,  so  beschweren  diese
Steuern  die  ärmern  Volksklassen  ungleich  stärker  als  die  reichern.  Der  Theil
des  Einkommens,  den  die  kleinen  Leute  für  Gegenstände  des  allgemeinen  Verbrauchs ­
  ausgeben  —  und  dieser  kommt  hinsichtlich  des  finanziellen  Erfolges  der
Steuern  ja  allein  in  Betracht  —,  ist  verhältnißmäßig  weit  größer  als  der
von  den  Reichen  dafür  verwendete;  und  ebenso  muß  eine  starte  Familie  für
derlei  Artikel  weit  mehr  als  eine  mit  demselben  Einkommen  ausgestattete
kleinere  verwenden  und  wird  also  durch  die  Verbrauchsstellern  verhältnißmäßig
härter  betroffen.  Die  Behauptung  aber,  daß  man  diese  Steuern  freiwillig
auf  sich  nehme,  da  man  ja  die  besteuerten  Artikel  nicht  zu  kaufen  brauche,
trifft  schon  nicht  bei  Genußmitteln  zu,  die  nun  einmal,  wie  z.  B.  der  Tabak,
für  viele  zu  einem  wahren  Bedürfniß  geworden  sind,  wird  aber  zum  grausamen ­
  Hohn,  soweit  unentbehrliche  Dinge  in  Frage  kommen.  Auch  wenn
man  den  Vorschlag  verwirklichen  wollte,  es  sollte  die  Höhe  der  Verbrauchssteuern
  nach  dem  Werthbetrage  der  betreffenden  Güter  bemeffen  werden,  so
wäre  damit  kein  theilweises  Hilfsmittel  gegen  diese  Uebelstünde  geboten.  Eine
derartige  Bemeffung  bringt  oftmals  große  technische  Schwierigkeiten  mit  sich,
verursacht  große  Kosten  ilnd  gibt  Anlaß  zu  Betrügereien.
Nichtsdestoweniger  verlieren  unter  bestimmten  Verhältniffen  die  vorsteheilden
Einwürfe  ihre  Kraft  oder  werden  durch  andere  Umstünde  überwogen,  so  daß
die  auferlegten  Verbrauchssteuern  gerechtfertigt  erscheinen.  Das  ist  der
            
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