Der Unterordnungstrieb.
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Spiele der Kinder, bei denen die Freiwilligkeit der Unterordnung unter
einen selbstgewählten Führer im allgemeinen wenigstens außer Zweifel
steht. Im großen aber kommen vor allem die politischen Verhältnisse
derjenigen Naturvölker in Frage, bei denen sich ein Herrschaftsverhält-
nis noch nicht entwickelt hat.
Ein lehrreiches Beispiel für die Unterscheidung von Furcht und Unterordnung
bildet die Gesinnung Hiobs in dem bekannten Gedichte. Er ist wenigstens in ge-
wissen Teilen der Dichtung lediglich von Furcht erfüllt. Er ist überzeugt, daß ihm
Unrecht geschehen ist, und empört über die Mißachtung seiner Persönlichkeit, die
darin liegt. Zugleich finden sich (23,16; 26,34; 13,21) Andeutungen einer inneren
Lähmung: Hiob fühlt sich beim Reden verwirrt und unfähig, seine Klage vorzu-
bringen; denn an sich hält er sich für berechtigt, Gott mit seiner Beschwerde ent-
gegenzutreten wie ein Gleichberechtigter („wie ein Fürst“ 31,37. Deutscher Text
der Ausgabe von Greßmann, Gunkel u. al III, 2).
Lehrreich für unsere Unterscheidung ist auch das Verhalten den Toten gegen-
über. Der Leichnam als solcher flößt Grauen oder Furcht ein, während der Persön-
lichkeit des Verstorbenen als solcher noch oder in gesteigertem Maße die Affekte
des Lebens entgegengebracht werden. Im religiösen Verkehr der Lebenden mit den
Toten sind beide Verhaltungsweisen deutlich unterschieden. Wo die Leiche gemie-
den, ihre Habe zerstört, ihrer Rückkehr vorgebeugt wird, da waltet die Furcht. Wo
man mit den verstorbenen Vorfahren auf dem Wege eines Kultus verkehrt, ist
man von ähnlichen Gefühlen der Liebe und Verehrung erfüllt, wie man sie schon den
Lebenden entgegenbrachte. Die nicht selten vorgebrachte Erklärung, man bringe die
Opfer nur dar, um einer Schädigung durch die Toten vorzubeugen, beruht auf der-
selben rationalistischen Verkennung des Sachverhalts, die auch der Welt der leben-
digen Menschen so vielfach widerfährt (Näheres $ 39,,).
6. Das Mitsprechen der Furcht unterscheidet allgemein den herrschaft-
lichen Typus des Zusammenlebens von dem genossenschaftlichen, auch da, wo in
beiden Fällen volle Gemeinschaft besteht. Es unterscheidet z.B. also die patri-
archalische Familie von der genossenschaftlich aufgebauten. In der Art, wie der
Unterordnungswille zum Ausdruck kommt, zeigen sich entsprechende Verschieden-
heiten bei beiden Typen. Und zwar übt die herrschaftliche Organisation mit ihrem
Klassencharakter und ihrer sozialen Kluft eine lähmende Wirkung aus! Die
überlegene Person flößt auch jest Bewunderung ein; aber bei dem durch die be-
stehende Kluft erschwerten Kontakt gelingt die Aneignung ihres Wertes nicht. Es
entsteht bloße Fügsamkeit ohne Schwung und bedrückt durch Furcht. Die Eigenart
dieses herrschaftlichen Verhältnisses hat Ludwig Leopold in seinem Buch „Das Pre-
stige‘““ (Berlin 1916) eingehend geschildert!). Eine dritte besondere Form der Unter-
ordnung tritt endlich in dem religiösen Verhältnis auf, in dem die Furcht
überwiegend ebenfalls beteiligt ist, jedenfalls aber eine gegenüber dem herrschaft-
lichen Verhältnis gesteigerte Distanz existiert. Dieses dritte Verhältnis hat neuer-
dings Rudolf Otto in seinem Buch: „Das Heilige“ mit Wendungen gezeichnet, die
unmittelbar an unsere Schilderung erinnern. Es handelt sich dabei nicht allein um
einen Unterschied in der Stärke der Fügungsbereitschaft, sondern offenbar geradezu
um einen solchen der Qualität. — Für den Idealtypus der Unterordnung kommt
1) Eine Analyse und Weiterführung seiner Gedanken in meinem Aufsati in
Schmollers Jahrhbüchern. Bd. 91. S. 1681 fr.