Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Die  Organisation  der  Gewerbetreibenden  in  Ämtern.

tirten  sich  aus  verschiedenen  Ständen;  Geistliche  und  Adlige,
Handwerker  und  Kaufleute,  sowie  Personen  beiderlei  Geschlechts
finden  wir  in  ihnen  vereinigt.  Ihre  Organisation  ist  die  einer
selbständigen  Korporation  mit  gewählten  Vorstehern,  Alterleuten,
Stuhlbrüdern,  Gardemännern  und  anderen  Beamten.  Sie  geben
sich  ihre  Statuten  und  Gesetze  selbst,  stehen  aber  unter  den  öffentlichen ­
  Gerichten  des  Landes-  und  Stadtherren  b
Von  solchen  Gilden  erfährt  man  in  Riga  zuerst  in  der  Mitte
des  dreizehnten  Jahrhunderts.  Das  älteste  erhaltene  Statut  stammt
aus  dem  Jahre  1252.  Es  ist  der  Schrägen  der  Gilde  oder  Bruderschaft ­
  des  heiligen  Kreuzes  und  der  heiligen  Dreifaltigkeit  in  Riga,  die
„zur  Ehre  des  heiligen  Geistes  und  zum  Heile  der  Seele“  gestiftet
wurdet  Über  alle  Artikel  dieses  Statuts  hatte  der  Rath  seine  oberste
Hand.  Die  richterliche  Gewalt  des  Vogtes,  sowie  die  obrigkeitliche
des  Raths  war  für  diese  Gilde  bindend.  Sie  konnte  nur  geringfügige
Vergehen  ahnden,  alle  grösseren  bestrafte  der  Vogt.  Neben  ihr
bestanden  andere  Brüderschaften,  deren  Statuten  sich  leider  nicht
erhalten  haben:  die  heilige  Bluts-,  die  Olavs-,  die  Nicolaus-,  die
Marien-Magdalenen-,  die  Pfeifer-,  die  Antonius-,  die  Gertrudis-,
die  Loet-Gilde  und  die  Gilde  unserer  Lieben  Frauen.
In  Reval  ist  die  älteste  Gilde,  von  der  man  weiss,  die  Heilige
Leichnamsgilde.  Ihr  Statut,  von  wesentlich  kirchlichem  Charakter,
indess  doch  auch  mit  Betonung  der  leiblichen  W  ohlfahrt  der  Mitglieder, ­
  stammt  aus  dem  Ende  des  dreizehnten  Jahrhunderts  V  Wenig
später,  aber  mit  mehr  weltlicher  Haltung,  bildete  sich  die  Kanuti*
gilde^.  Ist  deren  auf  uns  gekommenes  Statut  auch  erst  am  Ende
des  fünfzehnten  Jahrhunderts  aufgezeichnet,  so  hat  Pappenheim  es
doch  in  hohem  Grade  wahrscheinlich  zu  machen  gewusst,  dass  es
in  seinem  älteren  Theile  bereits  gegen  entstand  b  Es  ist
bemerkenswerth,  dass  Schiffer,  Handwerker  und  Kaufleute  ursprünglich ­
  Mitglieder  dieser  Gilde  waren.  Nur  Nichtdeutsche  blieben  ausgeschlossen. ­
  Eine  dritte  Gilde  ist  endlich  die  Olavsgilde;  sic

1  Hegel,  a.  a.  O.  i,  S.  243.
2  L.  E.  C.  Urk.  2,  Nr.  262.  Die  Gilde  des  heiligen  Kreuzes  und  der  heiligt"
Dreifaltigkeit,  in  der  A.  v.  Bulmerincq  eine  Vereinigung  zweier  Bruderschaften  erblickt.
Hess  wohl  1252  ihren  alten,  in  lateinischer  Sprache  abgefassten  Schrägen  ins  Deutsche
übertragen  und  nannte  sich  vielleicht  von  jetzt  ab:  Gilde  zum  heiligen  (leist.  Def
Kürze  wegen  wird  hier  diese  älteste  Gilde  „Heilig-Kreuz-Gilde''  genannt.
»  L.  E.  C.  Urk.  I,  Nr.  593.
4  L.  E.  C.  Urk.  4,  Nr.  1519.
5  Die  altdänischen  Schutzgilden,  S.  171  —173.
            
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