Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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gçy Die Organisation der Ge\ver»)etreibendcn in Ämtern. 
und erklärte sich vermuthlich officiell als den Mittelpunkt aller 
Handwerksämter. Eine derartige Zusammenfassung war in den 
westfälischen Städten Dortmund, Münster und Soest üblich» und 
es liegt nahe, dass man in Riga, wo man über diese Zustände 
genau unterrichtet sein musste, in dem Maasse als die Handwerks 
ämter sich während des dreizehnten Jahrhunderts entwickelt hatten, 
eine ähnliche Organisation für zweckmässig hielt. Vielleicht wollte 
man auch dem (Gedanken Ausdruck verleihen, dass es für Hand 
werker nur eine Gilde gab und die Begründung zahlreicher ein 
zelner Genossenschaften einschränken. 
Welchen Beweggrund immer die Handwerker für ihr \'orgehen 
gehabt haben mochten, zwei Jahre später, im Jahre 1354, schufen 
auch die Kaufleute einen derartigen Mittelpunkt für ihre Berufs 
angehörigen, der den Gegensatz zur bereits bestehenden Hand 
werker-Vereinigung deutlich bekundete, indem er Handwerker von 
der Aufnahme grundsätzlich ausschloss. Das Vorbild für diese 
Kaufmannsgilde scheint nicht in der in englischen oder m manchen 
deutschen Städten, wie (iöttingen, Höxter, Köln, nachgewiesenen 
Kaufmannsgilde gesucht werden zu sollen. Jene Gilden hatten ein 
Handelsmonopol, das ausschliessliche Recht die Kaufmannschaft zu 
betreiben 2. In Höxter z. B. wurden zwei Gruppen von Kaufmann 
schaft unterschieden. Die eine hatte das Recht des Gewandschnittes, 
die andere den Handel mit Leinenwaaren und Holzasche». Von 
alledem ist in der rigischen Kaufmannsgilde keine Spur. Sie 
bietet vielmehr das Beispiel der gewöhnlichen Gildeverfassung m 
dem oben charakterisirten Sinne. Es handelt sich nicht um die 
Pflege von Erwerbsinteressen, sondern um Regeln für die Pflege 
der Geselligkeit, des wohlanständigen Zusammenlebens, der Trink 
gelage, der Begräbnisse und des Seelenheils. Der Schrägen der I 
neuen Vereinigung ist wesentlich unter Zugrundelegung des Schrägen 
der Heilig-Kreuz-Gilde abgefasst und stimmt in vielen Punkten 
wörtlich mit ihm überein. Auf diese Weise scheint die rigische 
Kaufmannsgilde eine ähnliche Einrichtung geworden zu sein, wie 
die im (iebiete der Hanse üblichen Genossenschaften von Kauf 
leuten im Auslande. Die Sachsengilde zu Lund vom Jahre 1264. 
die Genossenschaft der deutschen Kaufleute zu Einbogen v ont 
Jahre 1329 u. a. m. können dafür als Beispiel angezogen werden, 
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t Hegel, a. a. O. 2, S. 361—388. 
2 Hegel, a. a. O. 2, S. 511, 512. 
3 Hegel, a. a. O. 2, S. 394, 395.
	        
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