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Der Aufschwung der Handwerksämter im t6. Jahrhundert.
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das Augsburger Stadtrecht von 1276 der Zunft der Weinträger
und allen Trägern überhaupt die Verpflichtung auf bürdete löschen
zu helfen, wenn ein Feuer ausbrach. In Stettin, wo jedem neu
sich niederlassenden Handwerksmeister auferlegt ward einen ledernen
Eimer zu besitzen, d. h. also an den Löscharbeiten theilzunehmen,
übernahm die Trägergilde doch für ihre Mitglieder die Verpflichtung
ihnen in Feuersgefahr beizustehen und schloss sogar deshalb be
sondere Verträge abh In Strassburg dagegen war es noch in der
Mitte des 16. Jahrhunderts die Regel, dass alle Handwerker sich an
den Löscharbeiten betheiligten ^ In Riga aber sind derartige Ver
pflichtungen in den eigentlichen Handwerksschragen nicht ausge
sprochen.
Wie dem immer gewesen sein mag, man wird aus dem ge
sagten den Schluss ziehen dürfen, dass unter „Ämter“ nicht durch
weg das Gleiche zu verstehen war. Eigentliche Handwerksämter
gab es am Ende des 15. Jahrhunderts nicht mehr als 13.
Im 16. Jahrhundert kommen neu hinzu die Schrägen der
russischen Krämer, Gordell- und Hreesmacher im Jahre 15 t"’
Tischler v
Glaser » ^5411
. 1577’
„ 1579'
« 1595'
„ 1595'
,, 1595-
Scheidemacher
Sämischgerer^ (Sämischleder-Gerber) .
Schlosser, Sporen-, Büchsen- und Uhrmacher
Hanfschwinger
Hutmacher
Mehrere andere Ämter aber lassen Ihre Statuten aut’s N^u^
bestätigen oder vervollständigen, so das Amt
der Kürschner in den Jahren 1513 15^*'
„ Goldschmiede im Jahre 1542,
„ Leineweber „ „ 1544,
„ Maurer „ „ 1546,
„ Schmiede „ „ 1578,
„ Böttcher „ „1581.
Demnach lassen sich wenigstens 21 verschiedene Ämter für 1 ^
Ausgang des 16. Jahrhunderts nachweisen. Vermuthungen darü 1
anzustellen, ob es mehr Ämter gegeben haben könnte, von den^
1 Blümcke, a. a. O. S 281, 283.
2 Schmoller, Strassburger 'l'ucher- und Weberzunft, 1879, S. 193.
3 Sollte der in Bodeckers Chronik ed. Napiersky, S. 88 vorkoinmende
scherer“ nicht ein „Semischgerer“ sein?
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