Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Der  Aufschwung  der  Handwerksämter  im  i6.  Jahrhundert.

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15781  ausdrücklich  in  ihren  Schrägen  die  Bestimmung  auf,  dass
keiner  ,,dem  a7iderenn  mn  sein  gelernetes  ha^idtwerck  fallenn,
Sicherlich  mussten  die  Schwierigkeiten,  jedem  Gewerbe  seine
Grenzen  zu  ziehen,  mit  der  Zeit  wachsen,  und  zeigt  sich  hier  eine
der  hauptsächlichsten  Ursachen  des  Verfalles.
Alle  diese  Bestimmungen  verfehlten  nicht  auf  das  Verhältniss
von  Meister  und  Gesellen  Einfluss  zu  gewinnen.  Wenn  es  im
Allgemeinen  schwieriger  wurde  Meister  zu  werden  und  den  Meistern
selbst  ihre  Existenz  nicht  ganz  leicht  gemacht  war,  so  verstand  es
sich  von  selbst,  dass  für  Viele  der  Gesellenstand  von  ewiger  Dauer
wurde.  Nicht  Wenige  mussten  darauf  Verzicht  leisten,  überhaupt
je  an  das  erträumte  Ziel  zu  gelangen.  Die  auf  diese  Weise  an
Jahren  älteren  Gesellen  aber  erhoben  alsdann  grössere  Ansprüche,
wurden  unbotmässig,  fühlten  sich  in  ihrem  besonderen  (iesellenstande
  und  stritten  mit  den  Meistern  über  die  ihnen  einzuräumenden
Rechte.  Von  Zerwürfnissen  zwischen  Meistern  und  (Gesellen  legt  bezüglich ­
  der  Schneider  ^  die  Rathsentscheidung  von  1574  Zeugniss  ab,
die  die  Arbeitsbedingungen  für  die  Gesellen  in  einigen  wesentlichen
Punkten  regelt.  Die  Rathsentscheidung  von  1575  bezüglich  der
Tischler  ®  organisirt  das  Arbeitsverhältniss  der  Gesellen  vollständig
und  gewährt  gleichzeitig  einen  Einblick  in  das  innere  Eeben  der
Gesellenverbindungen,  während  der  Schrägen  der  Schlosserge-  |
seilen  von  1581  ein  förmliches  Statut  ist.  In  Allem  zeigt  sich
eine  feste  Ordnung  des  Gesellenwesens,  das  bei  einigen  Zugeständnissen ­
  doch  eine  unverkennbare  Abhängigkeit  von  den  Meistern
verräth.  Ist  es  gestattet  von  der  bei  den  drei  genannten  Handwerkern ­
  sich  zeigenden  Organisation  auf  die  Verfassung  im  All
gemeinen  zu  schliessen,  so  wären  die  nachstehenden  (jrundzügc
etwa  die  maassgebenden  gewesen.
Die  Gesellen  bildeten  eine  Bruderschaft  mit  dem  Zwecke  ihre
Interessen  wahrnehmen  zu  wollen.  Bei  den  Schlossern  scheinen
auch  die  Lehrjungen  zugezogen  worden  zu  sein,  was  indess  kaujn
allgemeine  Regel  gewesen  sein  dürfte.  Ihren  Vorstand  bildeten
2  Altgesellen  oder  Oertengesellen;  die  letztere  Bezeichnung  ist  von
dem  süddeutschen  Irte,  d.  h.  so  viel  wie  Wirthsstube,  abzuleitenvSie
  hatten  die  Schlüssel  zur  Lade  und  zur  Büchse  und  führten
1  S.  unten  11.  Theil  Nr.  83,  Art.  19.
2  S.  unten  II.  Theil  Nr.  88.
3  S.  unten  II.  Theil  Nr.  94.
            
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