Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

166  Der  Verfall  der  Ämter  im  17.  Jahrh.  u.  die  Reformbestrebungen.
hatte  ferner  den  ersten  Anspruch  auf  Gesellen,  die  wandernd  nach
Riga  kamen  oder  in  Riga  schon  anwesend  ihre  Stelle  wechseln
wollten,  wenigstens  unter  gewöhnlichen  Verhältnissen.  Hatte  irgend
ein  Meister  einen  Gesellen  besonders  nöthig,  so  musste  die  Wittwe
zurückstehen.  Unter  den  Wittwen  selbst  wurde  die  ärmste  bei  der
Zuweisung  von  Arbeitskräften  zuerst  berücksichtigt.  Lehrlinge
durfte  eine  Wittwe  für  gewöhnlich  nicht  annehmen,  es  sei  denn,
dass  sie  einen  geschickten  Gesellen  in  ihrer  Werkstätte  hatte,  der
genügende  Gewähr  für  Ausbildung  von  Lehrlingen  bot.  Hatte  aber
der  verstorbene  Meister  gerade  begonnen  einen  Lehrjungen  zu  unterrichten, ­
  so  sollte  derselbe  bei  der  Wittwe  bleiben,  und  von  einem
anderen  Meister  oder  Gesellen  die  Unterweisung  beendet  werden.
In  praxi  wird  diese  Regulirung  wohl  davon  abhängig  gewesen  sein,
wie  weit  die  Ausbildung  des  Lehrlings  bei  dem  Verstorbenen  vorgeschritten ­
  war,  denn  sonst  hätte  doch  für  den  unglücklichen  Jungen
leicht  ein  höchst  unerquickliches  Verhältniss  sich  herausstellen
können.  Der  Wittwe  mit  Rath  und  That  beizustehen,  ihr  bei  Vakanzen ­
  brauchbare  Gesellen  zuzuführen  und  auf  ihre  unmündigen
Kinder  zu  achten,  war  die  Pflicht  des  Ältermanns  und  seiner
Beisitzer  (Art.  44—50).
Waren  schon  in  den  vorstehend  auseinandergesetzten  Bestimmungen ­
  manche  ganz  neu,  andere  früher  nur  im  Keime  vorhanden,
gegenwärtig  erst  entwickelt,  so  zeigt  sich  bei  den  nun  folgenden
das  Amt  in  einer  durchweg  neuen  Beleuchtung.  Das  Amt,  dessen
Mitgliederzahl  sich  ja  erheblich  vergrössert  hatte,  verfügte  über
eine  verhältnissmässig  grosse  Zahl  von  Beamten.  Ausser  dem
schon  in  früherer  Periode  bekannten  Ältermann  und  seinen  beiden
Beisitzern,  gab  es  einen  Kämmerer  (cheminer),  wohl  eine  Ar^
Kassenvorsteher,  einen  Schreiber,  einen  Aufseher  über  die  Waff«^*^
(der  kriegsgczvehr  Aufsichter)  und  vier  Rottmeister,  im  (lanz^^
IO  Beamten.  Nach  erfolgter  Wahl  mussten  die  Namen  dem  Am^^
gerichte  mitgetheilt  werden,  das  sich  die  Bestätigung  der  Vertrauenspersonen ­
  Vorbehalten  hatte.  Es  war  hierbei  vorgesehen,  um
gemischten  Charakter  des  Verbandes  gerecht  zu  werden,
Deutsche  und  Undeutsche  abwechselnd  zum  Posten  des  Ältermnnn
und  der  Beisitzer  herangezogen  werden  sollten  (Art.  7).  Bei
anderen  Stellungen  wurde  diese  Vorsicht  nicht  beachtet,  vermn^^
lieh,  weil  auf  sie  weniger  Gewicht  gelegt  wurde.  Theilweise
diesen  Männern  eine  kleine  Entschädigung  für  ihre  Müh  wait
zugesprochen.  Der  Ältermann  erhielt  jährlich  18  Mark,  ein  1
            
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