172 Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u. die Reformbestrehungen.
Undeutschen nicht zum Betriebe zulasse, und den Leinewebern
wurde 1682 verboten Bauerknaben in die Lehre zu nehmen. Uber
die Berechtigung zur Bierbrauerei stritten sich die grosse und die
kleine Gilde. Der Rath hatte das Bierbrauen im Jahre 1601 einigen
Handwerksämtern gestattet, und diese betrachteten es so sehr als
Erwerbsquelle, dass sie zwanzig Jahre später erklärten ohne das
Braurecht nicht bestehen zu können, weil die nicht auszurotten e
Bönhaserei ihre Einnahmen schmälere. Diese scheint in Dorpat
ganz besonders geblüht zu haben und wird durch das augenfällige
Bestreben der Handwerker nach möglichster Abgeschlossenheit
auch erklärlich. Im Jahre 1634 wurde das Amt der Leineweber
auf 24 Meister beschränkt, 1640 das der Goldschmiede auf 6. Den
Schuhmachern wurde 1674 verboten mehr als je 3 Gesellen un
2 Lehrlinge zu halten - kurz man trachtete die Konkurrenz soweit
man es durchsetzen konnte, einzuschränken. Dabei wurde der
Bedarf der Bevölkerung an Gewerbsprodukten nicht in aus
reichender Weise befriedigt, und die gewerblichen Erzeugnisse unt
Leistungen stiegen im Preise. Der Adel in nächster Nähe der
Stadt auf dem Lande klagte wiederholt, namentlich über Schu '
mâcher und Schneider, so dass diese 1635 ermahnt werden mussten
ihre Kunden nicht zu überfordern. Auch Knochenhauer und Bäcker
Hessen zu wünschen übrig und wurden 1677 angewiesen besseres
Fleisch und Brot zu liefern. Aber diese Verordnungen fruchteten
nicht viel, und die Klagen erneuerten sich in den Jahren i68o-B2-
So kann man sich denn nicht wundern, dass um diese
bereits Vorschläge zu vernünftigen Reformen laut werden. ||
Deutschland war mittlerweile vor und nach dem dreissigjährige'^
Kriege der Verfall des Zunftwesens so klar zu d'age getreten, das
einzelne Stimmen schon die gänzliche Aufhebung der Zünfte
fürwortetenh ln München hatte im Jahre 1615 der Hofrath beai^
tragt das ganze Zunftwesen aufzuheben, weil es verderblich
ohne Nutzen sei und ganz unnöthigen Aufwand verursache, bu
hatte man einstweilen nicht mehr für möglich gehalten als ‘ ^
Anordnung die Zunftmissbräuche abzuschaffen, ln Bremen'
1624 im Rathe die Frage angeregt worden, die Ämter aufzulöse ’
und wenn auch die liberale Partei, die diesen Vorschlag anreg
mit ihm nicht durchdrang, so ergiebt sich doch aus den für
I Mäscher, Das deutsche Ciewerhewesen, S. 349.
- Böhmert, Beiträge zur Geschichte des Zunftwesens, S. 33, 117.