Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

172 Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u. die Reformbestrehungen. 
Undeutschen nicht zum Betriebe zulasse, und den Leinewebern 
wurde 1682 verboten Bauerknaben in die Lehre zu nehmen. Uber 
die Berechtigung zur Bierbrauerei stritten sich die grosse und die 
kleine Gilde. Der Rath hatte das Bierbrauen im Jahre 1601 einigen 
Handwerksämtern gestattet, und diese betrachteten es so sehr als 
Erwerbsquelle, dass sie zwanzig Jahre später erklärten ohne das 
Braurecht nicht bestehen zu können, weil die nicht auszurotten e 
Bönhaserei ihre Einnahmen schmälere. Diese scheint in Dorpat 
ganz besonders geblüht zu haben und wird durch das augenfällige 
Bestreben der Handwerker nach möglichster Abgeschlossenheit 
auch erklärlich. Im Jahre 1634 wurde das Amt der Leineweber 
auf 24 Meister beschränkt, 1640 das der Goldschmiede auf 6. Den 
Schuhmachern wurde 1674 verboten mehr als je 3 Gesellen un 
2 Lehrlinge zu halten - kurz man trachtete die Konkurrenz soweit 
man es durchsetzen konnte, einzuschränken. Dabei wurde der 
Bedarf der Bevölkerung an Gewerbsprodukten nicht in aus 
reichender Weise befriedigt, und die gewerblichen Erzeugnisse unt 
Leistungen stiegen im Preise. Der Adel in nächster Nähe der 
Stadt auf dem Lande klagte wiederholt, namentlich über Schu ' 
mâcher und Schneider, so dass diese 1635 ermahnt werden mussten 
ihre Kunden nicht zu überfordern. Auch Knochenhauer und Bäcker 
Hessen zu wünschen übrig und wurden 1677 angewiesen besseres 
Fleisch und Brot zu liefern. Aber diese Verordnungen fruchteten 
nicht viel, und die Klagen erneuerten sich in den Jahren i68o-B2- 
So kann man sich denn nicht wundern, dass um diese 
bereits Vorschläge zu vernünftigen Reformen laut werden. || 
Deutschland war mittlerweile vor und nach dem dreissigjährige'^ 
Kriege der Verfall des Zunftwesens so klar zu d'age getreten, das 
einzelne Stimmen schon die gänzliche Aufhebung der Zünfte 
fürwortetenh ln München hatte im Jahre 1615 der Hofrath beai^ 
tragt das ganze Zunftwesen aufzuheben, weil es verderblich 
ohne Nutzen sei und ganz unnöthigen Aufwand verursache, bu 
hatte man einstweilen nicht mehr für möglich gehalten als ‘ ^ 
Anordnung die Zunftmissbräuche abzuschaffen, ln Bremen' 
1624 im Rathe die Frage angeregt worden, die Ämter aufzulöse ’ 
und wenn auch die liberale Partei, die diesen Vorschlag anreg 
mit ihm nicht durchdrang, so ergiebt sich doch aus den für 
I Mäscher, Das deutsche Ciewerhewesen, S. 349. 
- Böhmert, Beiträge zur Geschichte des Zunftwesens, S. 33, 117.
	        
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