Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u. die Reformbestrebungen.
Vorwissen vorgenommen werden. Diese und ähnliche Vorschriften
gingen auch in den Landtagsrecess für die Neumark aus demselben
Jahre, in den Special-Revers für die Städte der Neumark vom
29. Aug. desselben Jahres und in das Edikt vom 4. Juli 1659 über.
Die geschlossenen Innungen, die heimlichen Preisverabredungem
der Ausschluss ganzer Klassen der Bevölkerung von der Auf
nahme in die Zunft — diese und ähnliche Reformen — werden
hier angestrebt.
Auch von Seiten des Reichs arbeitete man damals an der
Abstellung der Handwerksmissbräuche. Die Ansicht, dass eine
Regelung des Handwerkswesens von Reichswegen erfolgen müsse,
fand bereits in den Wahlkapitulationen von 1661 Ausdruck-
So fassten denn im November 1666 die Reichsstände auf Anre
gung Strassburgs, Regensburgs und Nördlingens ein Konklusu
über die „bey de7ten Hatidiverkerti e7itstehende7t Insole^itten
gegen die ordentlichen Obrigkeiten bezeigenden Widerspenstigkeiteft'
des Inhalts, dass ^^endlich mit bestem I^leiss da/ufi noch ferfter
laboriren, dainit deuten wider die Reichsko7îstitutio7îen U7td gemeint
Polizeyordnmig so7iderbar de anno 1^48 und de aitno lys?
risse7ien UftordnMigen U7id schädliche^i Atifstehen, Schmähung^'^
und andern unzulässigen Exzesse^P durch gesammte Verfügung
des Reichs gesteuert würde. Einstweilen blieb freilich diese An
regung ohne Erfolg, und erst im April 1667 wurde, durch Öster
reich veranlasst, welches fürchtete, der Reichstag könne sich nU
Dingen befassen, die ihm unbetjuem wären, beschlossen demnäch
über einige Punkte des Polizeiwesens zu berathen, unter deneO
die Einrichtung der Zünfte und Abschaffung der Missbräuche si
befand. Im Juli 1669 kamen diese Fragen zur Verhandlung,
denen der Vertreter Kur-Brandenburgs sich für nichts (geringer
als Aufhebung der Zünfte aussprach. Diese Forderung
meisten Staaten offenbar zu radikal und, ohne diese principia
Seite überhaupt zu diskutiren, beschloss man fürs erste noch me
Material von den Städten einzusammeln, welcher Art die gerügt^|^
Missstände des Zunftwesens eigentlich wären. Diese Beric^|^
erstattung zog sich bis zum Mai 1671 hin, und die Berathung^^
wurden erst wieder aufgenommen, als am 16. Mai genannten J'tk
die Reichsdiktatur dem Reichstage einen ,,unvorgreifflichen
übermittelte, was wegen Abstellung der Handwerker-Missbräu
in künftigen Reichsabschied zu bringen sei. Jetzt häufte sich ^
Zahl derer, welche die Beseitigung der Zünfte für die zwc<^